Angabe von Schlachtmethode soll beim Fleisch verpflichtend werden
Die Angabe der Schlachtmethode soll beim heimischen und beim importierten Fleisch verpflichtend werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Angabe der Schlachtmethode soll beim Fleisch verpflichtend werden.
- Der Bundesrat wurde nun beauftragt, das Lebensmittelrecht dementsprechend anzupassen.
Die Angabe der Schlachtmethode soll beim Fleisch verpflichtend werden, und zwar für die heimische Produktion ebenso wie für das Importfleisch. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK) hat sich für die Einreichung einer Kommissionsmotion ausgesprochen. Mit dieser wird der Bundesrat beauftragt, das Lebensmittelrecht entsprechend anzupassen.
Hintergrund der Diskussionen ist die Forderung nach einer Deklarationspflicht für Koscher- und Halalfleisch. Mit der verpflichtenden Angabe der Schlachtmethode beim Fleisch würde die Entscheidungsgrundlage der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert. Ebenfalls würde die Deklaration unabhängig von der Religionsfrage erfolgen, argumentiert die Kommission gemäss einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag.
Per Stichentscheid angenommen
Der Entscheid für die Kommissionsmotion fiel mit 10 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen durch den Stichentscheid des Präsidenten. Die Minderheit, welche die Motion ablehnt, erachtet eine umfassende Deklarationspflicht als administrativ zu aufwändig.
Die Kommission beantragt mit 13 zu 10 Stimmen die Abschreibung der entsprechenden parlamentarischen Initiative des früheren Walliser CVP-Nationalrats Yannick Buttet. Ziel der Umsetzung der parlamentarischen Initiative ist die Einführung einer umfassenden Deklarationspflicht für Koscher- und Halalfleisch.
Kritik in der Vernehmlassung
Angesichts der zahlreichen ablehnenden und kritischen Stellungnahmen prüfte die Kommission die Alternativvorschläge zur Umsetzung der Initiative eingehend.
Der aus der Vernehmlassung hervorgehende Hauptkritikpunkt bestehe darin, dass die Deklarationspflicht nicht zur gewünschten Information der Konsumenten führen würde. Bei fehlender Angabe «Halal» beziehungsweise «Koscher» würde die Erwartung geweckt, dass das Produkt tatsächlich kein Halal- beziehungsweise Koscherfleisch enthalte. Dies entspreche aber nicht in jedem Fall den Tatsachen.
Ein Hauptanliegen der Initiative sei, durch die von der Kommission verlangte Anpassung des Vollzugs der Schlachtviehordnung bereits umgesetzt. Halal- und Koscherfleisch könne seit dem 1. April 2019 nur noch mit Knochen eingeführt werden. Dadurch habe die Konkurrenz zwischen Importen über die Teilzollkontingente und jenen über die konventionellen Kanäle beseitigt werden können.