Kontrollen decken Mängel in Schlachthöfen auf
Viele Schlachthöfe missachten die Vorschriften zum Schutz der Tiere beim Schlachten. Das haben Kontrollen im Auftrag des Bundes ergeben.
Das Wichtigste in Kürze
- Kontrollen zeigen, dass viele Schlachthöfe die Vorschriften missachten.
- Mängel gibt es insbesondere bei der Unterbringung über Nacht.
- Die meisten der besuchten 67 Schlachthöfe hätten die Vorschriften ungenügend befolgt.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat zehn Prozent der Schlachtbetriebe überprüft. Die Auswahl der Betriebe ist allerdings nicht repräsentativ, da zum Teil solche ausgewählt wurden, die bereits bei früheren Inspektionen auffielen.
Mängel zeigten sich zum einen bei der Unterbringung der Tiere über Nacht. Hier fehlten häufig tierartgerechte Tränken und fast immer Futter sowie Einstreu und Beschäftigungsmaterial. Auch die Tierkontrolle nach zwölf Stunden blieb meist aus, heisst es im Bericht des BLV.
Mängel beim Betäuben und Entbluten
Zum anderen förderten die Kontrollen Mängel bei der Betäubung und beim Entbluten der Tiere zu Tage. Oft wird nicht kontrolliert, ob die Betäubung oder die Entblutung erfolgreich waren. Darunter leiden vor allem Schweine: Bei der Elektrobetäubung von schweren Schweinen sei die Stromleistung nicht immer ausreichend, erklärt das BLV.
Die Mängel sind gemäss dem Bericht in der Regel auf fehlendes Bewusstsein beziehungsweise ungenügende Schulung zurückzuführen. Weitere Gründe sind die Hektik im Schlachtprozess und ungenügende Ressourcen. «In fast keinem Betrieb wurde das Tierwohl jedoch absichtlich verletzt», heisst es im Bericht.
Die Betreiber der Schlachtanlagen sind grundsätzlich ab dem Empfang der Tiere für den schonenden Umgang verantwortlich. Der Transport zum Schlachthof, die Aufstallung während der Wartezeit und die Vorbereitung zur Betäubung seien für die Tiere ungewohnte Situationen. Diese beunruhigen und ängstigen die Tiere, hält das BLV fest.
Revision über das Schlachten
Die Schlachthofbetreiber müssen Vorkehrungen treffen, um die Tiere bis zur Betäubung und Entblutung möglichst wenig zusätzlich zu belasten. Sie müssen die korrekte Betäubung und Entblutung sowie den Eintritt des Todes regelmässig überprüfen. Es handelt sich dabei um eine obligatorische Selbstkontrolle, welche die Betriebe dokumentieren müssen.
Die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten sind verpflichtet, stichprobenweise eine «Kontrolle der Selbstkontrolle» durchzuführen. Gemäss dem BLV verlangt die Mehrheit der kantonalen Behörden aber von den Schlachtbetrieben keine dokumentierte Selbstkontrolle über den Tierschutz.
Schliesslich hat das BLV eine Revision der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten in die Wege geleitet. Vorgesehen sind Anpassungen bei den einzelnen Betäubungsmethoden. In drei Jahren will das BLV prüfen, ob die Massnahmen Wirkung zeigen.