Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung auch bei Parlamentsarbeit
Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub sollen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung in ihrem Beruf nicht mehr verlieren, wenn sie an Ratssitzungen teilnehmen. Die zuständige Ständeratskommission hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.
Heute verliert eine Parlamentarierin ihre Mutterschaftsentschädigung für ihre hauptberufliche Tätigkeit, sobald sie an Sitzungen des Parlaments teilnimmt. Das Bundesgericht hat dies jüngst in einem Leiturteil bestätigt.
Vier Standesinitiativen der Kantone Zug, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Luzern schlagen nun eine Gesetzesänderung vor. Die Initiativen wurden von den beiden Staatspolitischen Kommissionen der Räte (SPK) deutlich begrüsst. Die Ständeratskommission schickt nun einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.
Die heutige Situation sei nicht nur für die betroffenen Frauen unbefriedigend, sondern auch für die Institution Parlament und die Wählerinnen und Wähler, heisst es in der Begründung. Die vorgeschlagene Änderung des Erwerbsersatzgesetzes solle die Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft fördern.
Die neuen Regeln sollen für Sitzungen des Parlaments auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene gelten. Eine Kommissionsminderheit möchte diese Ausnahmeregelung für Rats- und Kommissionssitzungen einführen, an denen keine Stellvertretung vorgesehen ist.
Die Vernehmlassung dauert bis am 25. November 2022.