Arbeitgeber sollen bei IV Arbeitsplatz-Anpassung beantragen können

Keystone-SDA
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Bern,

Das Parlament fordert, dass Arbeitgeber bei IV Gesuche für Anpassungen von Arbeitsplätzen von Menschen mit Beeinträchtigungen stellen können.

Rollstuhl
Ein Rollstuhl steht unter einer Treppe. (Symbolbild) - AFP

Nicht nur Angestellte, sondern auch Arbeitgeber sollen bei der Invalidenversicherung (IV) Gesuche für Anpassungen von Arbeitsplätzen von Menschen mit Beeinträchtigungen stellen können. Das verlangt das Parlament mit einer Motion.

Mit 28 zu 6 Stimmen und mit 3 Enthaltungen überwies der Ständerat am Dienstag eine Motion von Nationalrat Christian Lohr (Mitte/TG). Heute können nur Arbeitnehmende bei der IV Gesuche stellen um Anpassungen an ihrem Arbeitsort, also zum Beispiel spezifisch angepasste Stehvorrichtungen oder bauliche Änderungen.

Kommunikation erschwert durch aktuelle Regelung

Das erschwere die Kommunikation, machte Lohr geltend. Könnten auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber selber Gesuche stellen, werde das Verfahren effizienter. Arbeitgeber sollen aber ihre betroffenen Angestellten informieren, wenn sie Gesuche bei der IV einreichen.

Die Mehrheit im Ständerat hielt dieses Vorgehen für sinnvoll, um die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen zu vereinfachen. Die Forderung komme von Menschen mit Beeinträchtigung, begründete die Mehrheit ihre befürwortende Haltung.

Bedenken wegen sensibler Daten

Eine Minderheit beantragte ein Nein. Das Anliegen möge auf den ersten Blick zwar plausibel erscheinen, sagte Hannes Germann (SVP/SH). Doch es stelle sich die Frage des Zugangs von Arbeitgebern zu sensiblen Daten von IV-Versicherten. Ein Gesuch vom Arbeitgeber widerspreche dem Grundsatz, dass die IV-Anmeldung freiwillig sei.

Auch der Bundesrat war gegen die Motion. Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider gab zu bedenken, es könne bei Hilfsmittel-Gesuchen auch um sehr intime medizinische Probleme gehen. Und es müssten neben Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch medizinische Fachleute in die Anpassung eines Arbeitsplatzes involviert werden.

Auch wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin informiert werden müssen über ein Gesuch, bedeute das nicht ein Einverständnis. Das dürfe nicht banalisiert werden.

Kommentare

User #1683 (nicht angemeldet)

Also bitte - die Verordnung eines Arztes oder einer Ausgleichsstelle, dass z.B ein Stehpult, ein geeigneter Bürosessel, separte Schutzpannelen am Werkplatz o.ä. angeschafft werden sollen, untergräbt definitiv nicht die persönliche Integrität einer betroffenen Person und gibt nicht "per se" persönliche Informationen preis. Das Problem ist doch vielmehr, wie die Hilfmittel bereit gestellt werden können. Dürfen sie seitens Arbeitgeber von der IV erworben und irgendwann, je nach Firmenbedarf, unpersonalisiert intern weiterverwendet werden oder greift das kostenintensivere "Mietprinzip" und das Material wird von der IV bei Nichgebauch wieder zurückgenommen? Oder muss es ev. bei einem Firmenaustritt von der betroffenen Person übernommen werden? Ich denke, dass so oder so teures Material schlussendlich in irgend einem Lager deponiert wird. Wenn es dann irgendwann vergammelt ist, landet es im Müll. Jeder der Beteiligten hat irgendwann mal irgendwas bezahlt und nichts mehr ist nachvollziehbar.

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