Auch Ständeratskommission will Booking und Co. stärker regulieren

Keystone-SDA
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Bern,

Hotels sollen Zimmer auf der eigenen Website günstiger anbieten dürfen als auf Buchungsplattformen. Nach dem Nationalrat spricht sich auch die zuständige Ständeratskommission für ein Verbot von Preisbindungsklauseln aus - und sie will Anbietern wie Booking.com noch engere Grenzen setzen.

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Das Logo des Reiseanbieters Booking.com. - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) hat mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung für eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gestimmt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Ziel der Vorlage ist es, Online-Buchungsplattformen künftig stärker zu regulieren.

Wie der Nationalrat möchte auch eine starke Mehrheit der RK-S weiter gehen, als es der Bundesrat vorgeschlagen hat. So sollen nicht nur Preisparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten werden, sondern auch Angebots- und Konditionenparitätsklauseln.

Die Mehrheit ist gemäss der Mitteilung der Ansicht, dass Schweizer Hotels dank dieser Änderung wirksam vor der missbräuchlichen Marktmacht der Online-Buchungsplattformen geschützt werden können. Bereits verboten sind heute die sogenannten weiten Preisparitätsklauseln. Solche verpflichten Hoteliers, auf allen ihren Vertriebskanälen mindestens einen gleich hohen Preis wie auf Buchungsplattformen anzubieten.

Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von Mitte-Ständerat Pirmin Bischof (SO) aus dem Jahr 2016 zurück, den das Parlament ein Jahr später an den Bundesrat überwiesen hatte. Obwohl die Regierung dagegen war, in die Praktiken von Buchungsplattformen einzugreifen, musste sie die Forderung umsetzen.

Inzwischen hat Booking.com seine marktbeherrschende Stellung weiter ausgebaut. Gleichzeitig nimmt auch der politische Druck zu, dieser und anderen Buchungsplattformen engere Fesseln anzulegen. Die Vorlage wird deshalb auch als «Lex Booking» bezeichnet.

Booking.com wies in der Vergangenheit den Vorwurf zurück, dass die Hoteliers «Knebelverträge» unterschreiben müssten. Die Plattform verlange etwa keine Grundgebühr, keine Eintrittsgebühr und keine minimale Vertragsdauer und die Kommission würden nur fällig, wenn ein Kunde buche und im Hotel auch übernachte.

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