Auch Ständeratskommission will Raubkunst-Kommission schaffen

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Bern,

Eine unabhängige Kommission soll künftig helfen, Raubkunstfälle zu bearbeiten. So will es nach dem Nationalrat auch die zuständige Ständeratskommission.

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Ständerat fordert gesetzliche Grundlagen für Cybersicherheitsprüfungen von vernetzten Infrastrukturen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch die Ständeratskommission will eine Raubkunst-Kommission schaffen.
  • Die Kommission soll Empfehlungen abgeben für «gerechte und faire Lösungen».

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) beantragt der kleinen Kammer, einer entsprechenden Motion von Nationalrat Jon Pult (SP/GR) im Grundsatz zuzustimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Entscheid fiel demnach mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Die Kommission soll Empfehlungen abgeben für «gerechte und faire Lösungen», wie Pult ausführte. Die WBK-S hält es aber für nicht zielführend und verfrüht, die Rahmenbedingungen für die Kommission bereits heute verbindlich festzulegen. Deshalb will sie zum Nationalrat eine Differenz schaffen.

Ob auch eine Kommission für Kulturgüter aus andern, namentlich kolonialen Kontexten, nötig ist, soll im Rahmen der Umsetzung dieser Motion ergebnisoffen geprüft werden, wie es in der Mitteilung heisst.

Bührle-Sammlung als Beispiel

Die Vorfälle um die Sammlung Emil Bührle im Zürcher Kunsthaus hätten gezeigt, dass es in der Schweiz bessere Instrumente brauche im Zusammenhang mit NS-Raubkunst, begründete Pult die Motion. Auch in anderen Ländern gebe es solche Kommissionen, etwa in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, den Niederlanden und Österreich.

Oppositionslos gutgeheissen hat die Ständeratskommission eine zweite Motion zum Thema, mit der auch der Bundesrat einverstanden ist. Diese fordert den Aufbau einer wissenschaftlichen Prinzipien basierenden Plattform für die Provenienzforschung für Kulturgüter.

Vom Bund bei der Provenienzforschung unterstützte Museen sollen ihre Erkenntnisse auf der Plattform veröffentlichen müssen. Andere Museen - inländische und ausländische - können dies tun. Beide Motionen gehen an den Ständerat.

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