Unabhängige Kommission soll Fälle von NS-Raubkunst lösen helfen
Eine unabhängige Kommission soll mithelfen, eine Lösung von Fällen von Kulturgütern, die Nationalsozialisten an sich genommen haben, zu finden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat hat einer entsprechenden Motion knapp zugestimmt.
- Zwischen Raubkunst und Fluchtkunst dürfe nicht mehr unterschieden werden.
Beim Finden einer Lösung von Fällen von Kulturgütern, die Nationalsozialisten an sich genommen haben, soll eine unabhängige Kommission mithelfen. So will es der Nationalrat. Er hiess am Mittwoch eine Motion von Jon Pult (SP/GR) und 34 weiteren Mitgliedern aller Fraktionen mit 92 zu 90 Stimmen und bei vier Enthaltungen gut.
Die Kommission soll Empfehlungen abgeben für «gerechte und faire Lösungen», wie Pult ausführte. Zwischen Raubkunst und Fluchtkunst dürfe nicht mehr unterschieden werden. Der Bundesrat soll zudem prüfen, ob das Gremium auch bei Kulturgütern mit anderer Herkunft – namentlich aus kolonisierten Gebieten – Empfehlungen machen soll.
Die Vorfälle um die Sammlung Emil Bührle im Zürcher Kunsthaus hätten gezeigt, dass es in der Schweiz bessere Instrumente brauche im Zusammenhang mit NS-Raubkunst, begründete Pult die Motion. Auch in anderen Ländern gebe es solche Kommissionen, etwa in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, den Niederlanden und Österreich.
Bundesrat teilweise einverstanden mit der Motion
Der Bundesrat war teilweise einverstanden mit der Motion. Er erklärte sich zwar bereit, die Kommission einzusetzen. Die verlangten Rahmenbedingungen - etwa zur Zusammensetzung oder zur Tätigkeit des Gremiums - lehnte er aber ab. Es brauche Handlungsspielraum, sagte Kulturminister Alain Berset dazu.
Stillschweigend gutgeheissen hat der Nationalrat am Mittwoch eine zweite Motion seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N), mit der auch der Bundesrat einverstanden ist. Diese fordert den Aufbau einer wissenschaftlichen Prinzipien basierenden Plattform für die Provenienzforschung für Kulturgüter.
Vom Bund bei der Provenienzforschung unterstützte Museen sollen ihre Erkenntnisse auf der Plattform veröffentlichen müssen. Andere Museen - inländische und ausländische - können dies tun. Beide Motionen gehen an den Ständerat.