Nach fast 70 Jahren könnten Rundstreckenrennen in der Schweiz wieder stattfinden. Auch die Ständeratskommission befürwortet die Aufhebung des Verbots.
Das Formel E-Rennen fand am 10. Juni in Zürich statt.
Das Formel E-Rennen fand am 10. Juni in Zürich statt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit rund 70 Jahren sind Rundstreckenrennen in der Schweiz verboten.
  • Nun möchten National- und Ständerat dieses Verbot aufheben.
  • Dies wurde in die Revision des Strassenverkehrsgesetzes aufgenommen.
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Wie der Nationalrat befürwortet auch die zuständige Ständeratskommission die Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen. Nach fast siebzig Jahren könnten solche Rennen künftig also wieder organisiert werden.

Der Entscheid in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) fiel mit 10 zu 3 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

In Strassenverkehrsgesetz aufgenommen

Der Nationalrat hatte die Streichung des Verbots in die Revision des Strassenverkehrsgesetzes aufgenommen. Das Verbot der Veranstaltung öffentlicher Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen wurde in der Schweiz als Folge des schweren Unfalls von Le Mans (F) im Jahr 1955 eingeführt.

Die Kommission ist gemäss Mitteilung der Ansicht, dass mit den heutigen Sicherheitsstandards im Rennsport sowie dem Aufkommen von umweltfreundlicheren Technologien ein entsprechendes Verbot nicht mehr gerechtfertigt sei. Eine Minderheit gibt zu bedenken, dass Rundstreckenrennen mit Verbrennungsmotoren aus ökologischen Gründen nicht mehr zeitgemäss seien.

Nationalrat streicht Velohelmpflicht aus Vorlage

Gegen den Willen des Bundesrats strich der Nationalrat die Velohelmpflicht für 12- bis 16-Jährige aus der Vorlage. Die KVF-S will ihm mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgen. In dieser Frage solle wie bisher das Prinzip der Eigenverantwortung gelten, hiess es.

Helmpflicht
Ein Junge zieht seinen Velohelm an. - Keystone

Bereits früher entschieden hatte die Ständeratskommission, dass nach Raserdelikten auf der Strasse der Führerausweis künftig noch mindestens für ein Jahr statt wie heute mindestens für zwei Jahre entzogen werden soll. In diesem Kernpunkt der Gesetzesrevision folgt sie dem Nationalrat und dem Bundesrat. Es liegen Minderheitsanträge vor.

Die Vorlage beinhaltet noch weitere Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes, namentlich um umweltfreundliche Technologien und die digitale Transformation zu fördern, etwa das automatisierte Fahren. Mit der Revision beschäftigt sich nun der Ständerat.

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