Ausreisepflichtige sollen zum Corona-Test gezwungen werden dürfen
Das Wichtigste in Kürze
- Menschen, die ausreisen müssen, sollen zu Corona-Tests gezwungen werden können.
- Der Nationalrat hat solchen Zwangstests klar zugestimmt.
- SP und Grüne wehrten sich ohne Erfolg gegen die Massnahme.
Ausreisepflichtige sollen zu einem Covid-Test gezwungen werden können. Dies, wenn der Test für die Wegweisung, die Ausweisung oder die Rückführung notwendig ist. Der Nationalrat hat der Einführung solcher Zwangstests deutlich mit 120 zu 65 Stimmen zugestimmt. Schliesslich war das Resultat klar.
SP und Grüne wehrten sich vergeblich gegen die Einführung einer solchen Zwangsmassnahme. Sie wollten nicht auf das Geschäft eintreten. Die zwangsweise Durchführung eines Covid-Tests verstosse gegen das Grundrecht auf körperliche Integrität. Dieses gelte auch für abgewiesene Asylsuchende, sagte Céline Widmer (SP/ZH) für ihre Fraktion.
Mit einem Minderheitsantrag verlangte die SP-Fraktion denn auch, dass wenigstens auf das Testen mit Hals-Nasen-Abstrichen verzichtet werden sollte. «Einen Nasen-Rachenabstrich gegen den Willen einer Person durchzuführen, ohne dass eine Verletzung entsteht, ist kaum vorstellbar», argumentierte sie.
Für Balthasar Glättli (Grüne/ZH) sind auch die Voraussetzungen, die für eine dringliche Gesetzesänderung erfüllt sein müssen, nicht gegeben. Gegen diese Dringlichkeitserklärung wehrte sich auch die Grünliberale Fraktion, obwohl sie den Zwangstests zustimmte. Corina Gredig (GLP/ZH) erklärte, dass «die Dringlichkeitsklausel nie Variante A oder B sein darf, sondern immer nur Variante X».
Test-Verweigerungen nehmen zu
Andri Silberschmidt (FDP/ZH) erklärte für seine Fraktion, dass auch Schweizer, die ein Covid-Zertifikat wollten, sich testen lassen müssten. Die FDP könne ohne Vorbehalte die neue Regelung unterstützen. Könnten die Rückführungen nicht mehr durchgeführt werden, würde das Vertrauen in ein glaubwürdiges Asylsystem verspielt.
Ähnlich argumentierte Martina Bircher (SVP/AG). Sie warnte davor, dass abgewiesene Asylsuchende der Schweiz «auf der Nase herumtanzen» könnten, sollte das Gesetz nicht durchkommen. Es könne doch bei Zwangstests für abgewiesene Asylsuchende nicht von einem menschenverachtenden Verhalten gesprochen werden. Dies, während sich Schweizerinnen und Schweizer für den Zoobesuch testen lassen müssten.
Marianne Streiff-Feller (EVP/BE) erklärte für die Mitte-Fraktion, es würden sich immer mehr Ausreisepflichtige gegen die Tests wehren. Dies, um einer Rückführung zu umgehen. «Was ist die Alternative? – Wir leben in einem Rechtsstaat, und da geht es auch darum, Recht durchzusetzen, diese Tests sind zumutbar.»
Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte schliesslich, dass viele Fluggesellschaften und Dublin-Staaten heute einen Test verlangen würden. Zudem seien es Ende April etwas mehr als zwanzig Personen gewesen, die einen Test für eine Ausreise verweigerten. Ende August seien es bereits 126 Personen. Dazu kämen Personen in den Kantonen, die auch ausreisten müssten.
Gesetz gilt bis Ende 2022
«Die Zahl der Testverweigerungen ist in den letzten Monaten stark angestiegen», sagte die Justizministerin. Deshalb sei das Gesetz auch als dringlich zu erklären. Das Gesetz werde zeitlich beschränkt bis Ende 2022 gelten.
Schliesslich wurden alle Minderheitsanträge im Nationalrat deutlich abgelehnt. Das Geschäft geht an den Ständerat.