Der Bundesrat will die Klebevignette nicht durch die E-Vignette ersetzen. Autofahrer sollen selbst bestimmen, welche Vignette ihnen lieber ist.
E-Vignette
Wer will, darf weiter kleben. - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Wichtigste in Kürze

  • Künftig sollen Autofahrer zwischen Klebevignette und E-Vignette entscheiden können.
  • Der Bundesrat hat sich damit gegen eine Abschaffung der Klebevignette entschieden.
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Statt einer Autobahnvignette zum Aufkleben sollen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter künftig eine elektronische Vignette kaufen können. Der Bundesrat hat dem Parlament am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung vorgelegt. Der Widerstand gegen die Abschaffung der Klebevignette war zu stark.

Der Bundesrat hatte daher beschlossen, diese nicht durch die E-Vignette zu ersetzen. Stattdessen soll die E-Vignette auf freiwilliger Basis eingeführt werden. Der Preis bleibt unverändert bei 40 Franken.

E-Vignette an Nummernschild gebunden

Wer sich für die elektronische Variante entscheidet, muss das Kontrollschild seines Fahrzeuges über eine Internetapplikation im System registrieren. Anders als die Klebevignette ist die E-Vignette nicht an ein bestimmtes Fahrzeug, sondern an das Nummernschild gebunden. Im Ausland können nur E-Vignetten gekauft werden.

Ob die Abgabe entrichtet wurde, wird wie bisher durch die Polizei und die Zollverwaltung kontrolliert. Ursprünglich war eine elektronische Überwachung mit einem Kamerasystem geplant. Diese Kontrollen waren in der Vernehmlassung auf Kritik gestossen.

Nun ist das Parlament am Zug. Der Bundesrat möchte die freiwillige E-Vignette auf das Jahr 2022 hin einführen. Er geht davon aus, dass die Einnahmen ungefähr gleich hoch bleiben wie heute. Diese belaufen sich auf rund 360 Millionen Franken pro Jahr und werden für Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen eingesetzt. Eine Erhöhung des Vignettenpreises auf 100 Franken ist 2013 an der Urne gescheitert.

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