Bei der Pensionskassenreform verbleiben letzte Differenzen

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Bern,

Die Räte sind sich bei der Pensionskassenreform in einigen Punkten uneinig. Ziel ist, dass die BVG-Reform am Ende der Frühjahrssession verabschiedet wird.

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Der Ständerat während der Session. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Pensionskassenreform gibt weiter die Eintrittsschwelle zu reden.
  • Auch in kleineren Punkten gibt es Differenzen zwischen den Räten.
  • Bei der konkreten Ausgestaltung des flexiblen Koordinationsabzugs ist man sich einig.

Die Reform der beruflichen Vorsorge biegt im Parlament langsam auf die Zielgerade ein. Der Ständerat ist am Donnerstag bei der konkreten Ausgestaltung des flexiblen Koordinationsabzugs dem Nationalrat gefolgt. Weiterhin zu reden gibt die sogenannte Eintrittsschwelle.

Diese sagt, für wen überhaupt eine Pensionskasse geführt werden muss. Derzeit liegt sie bei einem Jahreslohn von 22’050 Franken. Der Nationalrat möchte daran festhalten, der Ständerat will diese Schwelle auf 17’640 Franken senken, wie er bei seiner zweiten Beratung der Vorlage mit 30 zu 12 Stimmen bekräftigte. Damit sollen Teilzeit- und Mehrfachangestellte bessergestellt werden.

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Die BVG-Reform soll am Ende der Frühjahrssession verabschiedet werden. - Keystone

Mit der Version des Ständerats wären 140'000 Arbeitnehmende und 60'000 Einkommen neu obligatorisch versichert. Eine Minderheit um Ständerat Damian Müller (FDP/LU) gab ohne Erfolg zu bedenken, dass die Senkung der Eintrittsschwelle einen ungerechtfertigten administrativen Aufwand bedeuten würde. Es gehe schätzungsweise um Verwaltungskosten von 30 bis 50 Millionen Franken im Jahr.

In der Frage, auf welchem Teil des Lohns künftig Pensionskassenbeiträge bezahlt werden müssen, haben sich die Räte geeinigt. Neu soll kein fixer Koordinationsabzug mehr gelten. Stattdessen sollen immer 80 Prozent des jeweiligen Lohns versichert sein. Der Ständerat hatte ursprünglich einen proportionalen Abzug von 15 Prozent vorgeschlagen, folgte nun aber mit 25 zu 17 Stimmen dem Nationalrat.

Differenzen in kleineren Punkten

Neben der Eintrittsschwelle verbleiben mit den Entscheiden des Ständerats in wenigen kleineren Punkten Differenzen zum Nationalrat. Beispielsweise geht es dabei um den Umgang mit Temporärangestellten.

Die grosse Kammer wird die Vorlage voraussichtlich am Montag der dritten Sessionswoche erneut beraten. Ziel ist es, dass die BVG-Reform am Ende der Frühjahrssession verabschiedet wird.

Wenn sie die Hürde der Schlussabstimmungen meistert, dürfte danach das Volk das letzte Wort haben. Linke Kreise haben bereits seit längerem ein Referendum gegen die Vorlage angekündigt. Sie bezeichnen die Reform als «Abbauvorlage» auf dem Buckel der Geringverdienenden.

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