Bleiben Eltern für kranke Kinder daheim, braucht es Erwerbsersatz
Das Wichtigste in Kürze
- Weil sie nicht bei der Arbeit fehlen können, bringen Eltern kranke Kinder in die Kita.
- Darum fordert SP-Nationalrätin Yvonne Feri in solchen Fällen Erwerbsersatz.
- Nur, wenn die Arbeitgeber entschädigt werden, können Eltern lange genug daheim bleiben.
Weil sie bei der Arbeit nicht fehlen können oder wollen, bringen immer mehr Eltern ihre Kinder krank in die Kita. Dort stecken die Kleinen nicht nur ihre Gspändli an, sondern auch das Personal.
Weil dieses aber pro Person nur eine gewisse Anzahl Kinder betreuen darf, können spontane Ausfälle dazu führen, dass nicht nur die kranken, sondern auch gesunde Kinder daheim bleiben müssen.
Kinder pflegen auf Überstunden
SP-Nationalrätin Yvonne Feri, selber alleinerziehende Mutter, versteht die Situation der Eltern: «Als ich selber in der Situation war, ein krankes Kind daheim zu haben, hat einer meiner Arbeitgeber mir zwar den Tag freigegeben, allerdings verlangt, dass ich das von meinen Überstunden nehme», erinnert sich die Politikerin, «das geht natürlich nicht».
Obwohl das schon lange her sei, müssen Arbeitgeber auch heute «gezwungen werden, ihren Angestellten diese Tage ohne Bedingungen oder Konsequenzen zuzugestehen – so, wie es im Gesetz steht». Je Kind und Krankheit stehen den Angestellten drei freie Tage zu.
Finanzielle Entschädigung
Ist das Kind aber länger krank und kein Partner oder eine andere Bezugsperson da, die einspringen könnte, wird es schwierig. «Dass Kitas oder die Schule keine Option sind, ist klar», sagt Feri. Aber auch die Betreuung durch Drittorganisationen, wie zum Beispiel durch das Rote Kreuz, sei nicht optimal. Einerseits, weil sie viel kosten. «Problematisch ist aber vor allem das Vertrauen: Man lässt eine fremde Person den ganzen Tag über zu seinem kranken Kind und in seine Wohnung. Das fällt den meisten schwer - und kann auch für das Kind schwierig sein.»
Die einzige Lösung sieht Feri darum auf politischer Ebene: «Der Arbeitgeber muss finanziell für den Ausfall seiner Angestellten entschädigt werden. Am sinnvollsten finde ich die Idee einer Erweiterung des Bundesgesetzes für den Erwerbsersatz (EO) für Dienstleistende und Mutterschaft». Dazu notierte der Bundesrat bereits 2015, das könnte «eine mögliche Lösung zur Mitfinanzierung eines allfälligen Betreuungsurlaubs darstellen».
Die Frist für eine entsprechende Initiative für Betreuungszulagen für pflegende Angehörige allerdings wurde in der vergangenen Herbstsession gerade wieder verlängert – bis zum Herbst 2020.