Bund passt Notfallschutzmassnahmen für AKW Unfälle an

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Bern,

Bei einem schweren AKW-Unfall könnten Notfallschutzmassnahmen in der gesamten Schweiz nötig werden – der Bundesrat hat reagiert.

Das Foto zeigt den Kühlturm und dahinter den Reaktor des Kernkraftwerks Gösgen (KKG).
Das Foto zeigt den Kühlturm und dahinter den Reaktor des Kernkraftwerks Gösgen (KKG). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Referenzszenario A4 entspricht der höchsten Stufe der Ereignisskala bei Atom-Unfällen.
  • Bislang behandelten Massnahmen der Schweiz nur bis zum Referenzszenario A2.
  • Die Totalrevision der Notfallschutzverordnung tritt am 1. Januar in Kraft.

Der Bund hat den Notfallschutz im Falle eines AKW-Unfalls angepasst. Er geht neu von einem schweren Kernschaden, dem Versagen der Schutzhülle und einer ungefilterten Freisetzung beträchtlicher Mengen an Radioaktivität aus.

Bei einem solchen Ereignis (Referenzszenario A4) könnten Notfallschutzmassnahmen in der gesamten Schweiz nötig werden und nicht nur wie bisher in einem Radius von 20 Kilometern. Dazu gehören zum Beispiel Alarmierung, Verteilung von Jodtabletten, nachträgliche Evakuierung, Trinkwasserversorgung und Verkehrsführung.

Das Referenzszenario A4 entspricht der höchsten Stufe auf der Ereignisskala der Internationalen Atomenergieagentur IAEA (INES-Stufe 7). Bisher mussten sich die Behörden lediglich auf einen Unfall mit einer gefilterten Freisetzung (Referenzszenario A2) einstellen.

Gesamte Schweiz hilft bei Evakuierungen

Die Totalrevision der Notfallschutzverordnung (NFSV), die der Bundesrat heute Mittwoch verabschiedet hat, tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Ein grösseres Gewicht erhält darin die Evakuierung: So müssen neu nicht nur die Kantone mit Gemeinden in der Notfallschutzzone 1 und 2, sondern auch Kantone in der übrigen Schweiz mithelfen.

Sie sollen im Katastrophenfall die Unterbringung der Evakuierten und deren Versorgung sicherstellen. Ausserdem werden die Pflichten der Kantone mit Gemeinden im Umkreis von 20 Kilometern um ein Atomkraftwerk (bisher Notfallschutzzone 1 und 2) präzisiert und teilweise ergänzt. Die neuen Anforderungen könnten jedoch im Rahmen der bestehenden Organisationen bewältigt werden.

Nach Fukushima

Ihren Ursprung hat die revidierte Verordnung in der Atomkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011. Damals ordnete der Bundesrat eine umfassende Analyse des Notfallschutzes in der Schweiz an.

Er setzte eine interdepartementale Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (IDA NOMEX) ein. Die Erarbeitung des Verordnungsentwurfs erfolgte dann in einer Arbeitsgruppe von Bund, Kantonen und AKW-Betreibern.

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