Bundeskanzlei reicht Strafanzeige gegen Unbekannt ein
Die Bundeskanzlei hat im Fall des Unterschriften-Skandals Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Dies wegen Verdachts auf Wahlfälschung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundeskanzlei hat wegen gefälschter Unterschriften eine weitere Anzeige eingereicht.
- Es besteht der Verdacht auf Wahlfälschung.
- Bereits 2022 hat die Bundeskanzlei deswegen eine Strafanzeige eingereicht.
Wegen des missbräuchlichen Unterschriftensammelns hat die Bundeskanzlei Strafanzeige eingereicht, teilt sie mit. Sie richtet sich gegen Unbekannt und erfolgt wegen des Verdachts auf Wahlfälschung.
Bereits im Jahr 2022 hat die Bundeskanzlei eine solche Strafanzeige eingereicht. Zweimal wurde diese mit neuen Beweismitteln ergänzt. Betroffen war aber jeweils nur ein Kanton.
Die zweite Anzeige, die jetzt am Mittwoch eingereicht wurde, umfasst Fälle aus mehreren Kantonen. Diese stammen aus dem laufenden Jahr und würden auf eine weitere Täterschaft hindeuten, heisst es.
950 Unterschriften mutmasslich gefälscht
Die Beweismittel deuten darauf hin, dass insgesamt 950 Unterschriften mutmasslich gefälscht worden seien. Betroffen sind fünf verschiedene Volksinitiativen.
Auf die Verdachtsfälle stiess die BK bei der Kontrolle und Auszählung von Unterschriftenlisten. Dabei habe sie Auffälligkeiten festgestellt, die auf Fälschungen hindeuten, zum Beispiel verschiedene Handschriften bei Mehrfachunterzeichnungen derselben Person.
Weiter bündle die Strafanzeige fünfzehn Hinweise auf Fälschungen, auf die die BK von Gemeinden und Kantonen sowie in einem Fall von einer Einzelperson hingewiesen wurde.