Bundespersonal erhält ein Prozent Teuerungsausgleich
Im kommenden Jahr erhalten Mitarbeitende der Bundesverwaltung einen Teuerungsausgleich von ein Prozent.
Mitarbeitende der Bundesverwaltung sollen im kommenden Jahr ein Prozent Teuerungsausgleich erhalten. Der volle Teuerungsausgleich sei angesichts der vom Parlament in der Wintersession beschlossenen Kürzungen beim Bundespersonal aufgrund der angespannten Lage der Bundesfinanzen nicht möglich, teilte der Bundesrat am Freitag mit.
Die Prognosen der Expertengruppe Konjunkturprognosen Bund gingen für 2024 von einer Jahresteuerung von 1,1 Prozent aus. Die Spitzen der Bundespersonalverbände hätten zuvor bei einem Treffen mit Finanzministerin Karin Keller-Sutter den vollen Teuerungsausgleich gefordert. Zudem hätten sie die Anrechnung von Kürzungen bei den Lohnmassnahmen an das Entlastungspaket des Bundesrats gefordert.
Bundesrat beschliesst Kürzung beim Teuerungsausgleich
Letztere beschloss der Bundesrat: Aufgrund der Kürzung beim Teuerungsausgleich könnten bereits Entlastungen in der Höhe von 30 Millionen an die 100 Millionen angerechnet werden. Diesen Betrag hatte der Bundesrat am 16. Oktober 2024 im Rahmen des Entlastungspakets für den Bundeshaushalt bei den Anstellungsbedingungen des Bundespersonals beschlossen.
Bis 2027 müssten somit noch Massnahmen im Umfang von mindestens 70 Millionen umgesetzt werden, hiess es weiter.