Bundesrat befürwortet Burkaverbot light
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab.
- Die Regierung befürwortet aber ein «Verhüllungsverbot light».
Keine Frau dürfe genötigt werden, ihr Gesicht zu verhüllen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Mit einer ausdrücklichen Nennung im Strafgesetzbuch mache er nun deutlich, dass er Zwang gegen Frauen nicht akzeptiere.
Auch Kontakte mit gewissen Behördenstellen, wie zum Beispiel die Migrations- und Arbeitsmarktbehörden, müssten künftig mit unverhülltem Gesicht erfolgen. Denn diese müssten wissen, mit wem sie es zu tun hätten. Das schaffe Vertrauen. Zuwiderhandlungen gegen das neue Gesetz sollten bestraft werden. Bis Mitte des nächsten Jahres soll das Bundesamt für Justiz (BJ) eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.
Verhüllungsverbot
Die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» war im Oktober formell zu Stande gekommen. Sie verlangt, dass niemand sein Gesicht im öffentlichen Raum oder bei allgemein beanspruchten Dienstleistungen verhüllen darf. Ausnahmen sind vorgesehen aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.
Da bei einem Ja zur Initiative auch das Tragen von Burka und Nikab in der Öffentlichkeit verboten wäre, wird das Volksbegehren auch als «Burka-Initiative» bezeichnet. Hinter der Initiative steht das «Egerkinger Komitee» um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, das mit der Anti-Minarett-Initiative erfolgreich war.
Sache der Kantone
Diese Initiative lehnt der Bundesrat ab. Denn die Regelung des öffentlichen Raums sei in der Schweiz traditionell Sache der Kantone. Diese sollen auch in Zukunft selber bestimmen können, wie sie mit verhüllten Touristinnen umgehen möchten.
Ein Verhüllungsverbot gibt es bisher im Kanton Tessin. Auch der Kantonsrat St. Gallen hatte Ende November ein Gesetz verabschiedet, das eine Bestrafung vorsieht, wenn jemand im öffentlichen Raum eine Gesichtsverhüllung trägt, sofern die Person damit «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet».
Ob eine solche Bedrohung oder Gefährdung vorliege, muss jedoch jeweils im Einzelfall beurteilt werden. In den Kantonen Zürich, Solothurn, Schwyz, Basel-Stadt und Glarus wurde ein Verhüllungsverbot abgelehnt.