Bundesrat beschliesst Maskentragpflicht in Flugzeugen
Ab Mitte August muss in Flugzeugen eine Maske getragen werden. Die Massnahme betrifft alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das hat der Bundesrat am Mittwoch eine Maskentragepflicht in Flugzeugen beschlossen.
- Die Massnahme gilt ab dem 15. August.
- Betroffen sind alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen.
Bereits seit dem 6. Juli gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskentragpflicht. Und jetzt kommt auch die Maskentragepflicht im Flugzeug. Die Massnahme gilt ab dem 15. August. Die Massnahme betrifft alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen, unabhängig der Fluggesellschaft.
Ausnahmen der Quarantäne für Diplomaten
Der Bundesrat entschied zudem, dass ausländische Diplomatinnen und Diplomaten von der Quarantänepflicht befreit sind, wenn ihre Einreise für die Funktionsfähigkeit der Botschaften notwendig ist. Schweizer Diplomatinnen und Diplomaten sind neu ebenfalls für notwendige dienstliche Tätigkeiten von der Quarantäne befreit.
Einmalige Ausgaben zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie
Schliesslich beantragt der Bundesrat einen weiteren Nachtragskredit von 31,6 Millionen Franken für das Jahr 2020. Das Geld soll etwa für die Kampagnenarbeit des Bundesamts für Gesundheit (BAG), den Betrieb der Hotlines oder die Entwicklung der Corona-App eingesetzt werden. Über diesen und weitere Kredite entscheidet das Parlament in der Herbstsession.