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Bundesrat beschliesst Maskentragpflicht in Flugzeugen

Keystone-SDA
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Bern,

Ab Mitte August muss in Flugzeugen eine Maske getragen werden. Die Massnahme betrifft alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen.

Coronavirus Maskenpflicht Flugzeug
Wegen des Coronavirus gilt in Flugzeugen die Maskenpflicht. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Das hat der Bundesrat am Mittwoch eine Maskentragepflicht in Flugzeugen beschlossen.
  • Die Massnahme gilt ab dem 15. August.
  • Betroffen sind alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen.

Bereits seit dem 6. Juli gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskentragpflicht. Und jetzt kommt auch die Maskentragepflicht im Flugzeug. Die Massnahme gilt ab dem 15. August. Die Massnahme betrifft alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen, unabhängig der Fluggesellschaft.

Coronavirus Maskenpflicht Flugzeug
Ab Samstag müssen Flugpassagiere, die in der Schweiz starten oder landen eine Maske tragen. - dpa

Ausnahmen der Quarantäne für Diplomaten

Der Bundesrat entschied zudem, dass ausländische Diplomatinnen und Diplomaten von der Quarantänepflicht befreit sind, wenn ihre Einreise für die Funktionsfähigkeit der Botschaften notwendig ist. Schweizer Diplomatinnen und Diplomaten sind neu ebenfalls für notwendige dienstliche Tätigkeiten von der Quarantäne befreit.

Einmalige Ausgaben zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie

Schliesslich beantragt der Bundesrat einen weiteren Nachtragskredit von 31,6 Millionen Franken für das Jahr 2020. Das Geld soll etwa für die Kampagnenarbeit des Bundesamts für Gesundheit (BAG), den Betrieb der Hotlines oder die Entwicklung der Corona-App eingesetzt werden. Über diesen und weitere Kredite entscheidet das Parlament in der Herbstsession.

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