Bundesrat beschliesst Zustimmung zum Uno Migrationspakt

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Bern,

Der Migrationspakt der Uno sei im Interesse der Schweiz. Der Bundesrat will einer Erklärung zustimmen.

Der Bundesrat
Der Bundesrat plant, innerhalb von 15 Jahren 200 Schutzanlagen für 220 Millionen Franken zu modernisieren, um der verschlechterten globalen Sicherheitslage Rechnung zu tragen. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat begrüsst den Uno-Migrationspakt.
  • Es bestehe dadurch innenpolitisch kein Handelsbedarf.

Der Bundesrat hat heute Mittwoch beschlossen, dem Uno-Migrationspakt mit einer Erklärung zuzustimmen. Der Pakt entspreche den Interessen der Schweiz, hält er fest. Innenpolitisch bestehe kein Handlungsbedarf.

Der Migrationspakt wird im Dezember an einer Konferenz in Marokko verabschiedet. Der Bundesrat hatte sich schon vorher grundsätzlich für den Pakt ausgesprochen, aber das Schlussdokument noch von den zuständigen Bundesstellen analysieren lassen.

Die Analyse zeigte, dass die Schweiz die Empfehlungen des Migrationspakts bereits umsetzt, wie das Aussendepartement (EDA) in einer Mitteilung schreibt. Eine Abweichung zur gesetzlichen Grundlage in der Schweiz besteht bei einem einzigen Umsetzungsinstrument. Es betrifft die Ausschaffungshaft für Minderjährige ab 15 Jahren, die in der Schweiz möglich ist.

Verständnis präzisiert 

Diese Abweichung hält der Bundesrat in einer Erklärung fest. Bei anderen Umsetzungsinstrumenten hat er sein Verständnis präzisiert. Da jeder Staat frei entscheiden könne, welche Umsetzungsinstrumente er nutzen möchte, sei dies aber kein Grund, dem Pakt nicht zuzustimmen, schreibt das EDA.

Die SVP hatte gefordert, dass die Schweiz den Pakt nicht unterzeichnet. Dessen Ziel sei eine Welt ohne Grenzen, kritisierte sie. Laut dem Bundesrat ist das Ziel des Paktes, gemeinsame Eckwerte für eine geordnete Migration zu definieren. Dies hätte auch eine Reduktion der irregulären Migration zur Folge, schreibt das EDA.

Rechtlich nicht bindend

Der Migrationspakt gehört zum sogenannten Soft Law. Er ist rechtlich nicht verbindlich, aber politisch bindend. Der Pakt enthält zehn Leitprinzipien und 23 Ziele sowie pro Ziel einen Katalog von möglichen freiwilligen Umsetzungsinstrumenten.

Die Leitprinzipien und Ziele entsprächen vollumfänglich der Migrationspolitik der Schweiz, erklärt der Bundesrat. Dazu gehörten mehr Hilfe vor Ort, Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels, sichere Grenzen, Beachtung der Menschenrechte, Rückführung und Reintegration sowie nachhaltige Integration. Die freiwilligen Umsetzungsmassnahmen stellten Beispiele dessen dar, was die Staaten tun könnten, um die Ziele zu erreichen.

Schweiz unterstütze Prozess

Mit dem Entscheid zur Zustimmung bekräftige der Bundesrat auch die weitere Zusammenarbeit mit der Uno im Migrationsbereich, hält das EDA fest. Das sei für den Standort Genf wichtig, der sich als internationales Zentrum der globalen Migrationsgouvernanz etabliert habe.

Die Uno-Generalversammlung hatte den «Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration» im laufenden Jahr verhandelt. Die Schweiz habe den Prozess unterstützt, schreibt das EDA – auch in dem sie ihren Missionschef in New York für die Ko-Fazilitation zur Verfügung gestellt habe. Die Schweiz sei bei der Migration auf internationale Zusammenarbeit angewiesen.

Kritik an Haft für Minderjährige

Der Bundesrat hat das EDA beauftragt, die zuständigen Parlamentskommission zu seinen Entscheiden zu konsultieren und ihn über deren Stellungnahmen zu informieren. Er wird auch diverse parlamentarische Vorstösse beantworten müssen.

Zur Ausschaffungshaft für Minderjährige hatte der Bundesrat bereits im September Stellung genommen. In einer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss hielt er fest, er sehe keinen Handlungsbedarf.

In der Schweiz wurden im vergangenen Jahr 142 minderjährige Asylsuchende in Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft genommen. Die Organisation Terre des Hommes kritisierte diese Praxis im Juni. Auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) kritisierte die Zustände. Sie sieht darin einen Verstoss gegen die Uno-Kinderrechtskonvention.

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