Bundesrat erlaubt ab Samstag Events mit über 10'000 Personen
Das Wichtigste in Kürze
- Grossevents dürfen wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
- Voraussetzung dafür ist, dass alle Besucher ein Covid-Zertifikat haben.
- Einschränkungen bleiben bei Events ohne Zertifikat und im Privaten.
Die heute Mittwoch angekündigten Lockerungen übertreffen die meisten Erwartungen: In praktisch allen Bereichen geht der Bundesrat mit der Massnahmen-Aufhebung weiter als angekündigt.
Das betrifft auch den Eventbereich: Die Veranstaltungs-Obergrenzen werden ab Samstag drastisch nach oben korrigiert. Mit der Einführung des Covid-Zertifikats sind Veranstaltungen quasi nicht mehr limitiert. Einschränkungen bleiben im privaten Bereich.
Mehr als 10'000 Gäste ohne Masken dank Covid-Zertifikat
Der Bundesrat bestätigt seinen Kurs, voll auf das Covid-Zertifikat zu setzen: Dieses bleibt im Plan der ansonsten kaum noch beschränkten Events zentral.
Bundesrat Alain Berset spricht Klartext: «Keine Restriktionen. Keine Kapazitätsbeschränkung, keine Maskenpflicht.» Damit dürfen Sportstadien oder Konzerthallen wieder bis auf den letzten Platz besetzt werden. Weiterhin muss ein Schutzkonzept vorhanden sein, für Events ab 1000 Personen bedarf es einer kantonalen Bewilligung.
Gleiches gilt für Clubs und Diskotheken: Diese sind zwar verpflichtet, das Covid-Zertifikat zu verlangen, dafür sind jedoch keine Obergrenzen gesetzt. Gäste müssen dabei auch keine Masken tragen. Auf die geplante Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten wird jedoch verzichtet.
Eingeschränkt bleiben Events dort, wo die Veranstalter nicht bei allen Gästen das Covid-Zertifikat verlangen. Gilt am Event eine Sitzpflicht, dürfen 1000 Menschen draussen teilnehmen, drinnen sind es 500. Gilt keine Sitzpflicht, dürfen im Freien 500 Menschen teilnehmen, in Innenräumen 250. In Innenräumen darf die Kapazitätsgrenze auf zwei Drittel beschränkt, die Distanzempfehlungen müssen berücksichtigt werden.
Private Treffen bleiben beschränkt
Zwischen offiziell bewilligten und privaten Veranstaltungen klafft künftig eine grosse Kluft: Im Gegensatz zu offiziellen Veranstaltungen bleiben im privaten die bisherigen Grenzen erhalten. Das bedeutet: 50 Personen im Freien, 30 Personen in Innenräumen.
Damit seien nicht Hochzeiten gemeint, sondern lediglich «private, private» Veranstaltungen, führt Berset aus. Tanzveranstaltungen bleiben jedoch verboten, wenn das Covid-Zertifikat nicht geprüft wird – muss die Hochzeit also ohne Hochzeitstanz stattfinden? «Hier wird man auch mit einem gewissen Pragmatismus an die Regeln herangehen müssen», gesteht Michael Gerber vom BAG ein.