Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu neuem FATCA-Abkommen mit USA
Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zum neuen Finanzabkommen mit den USA eröffnet.

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum neuen Abkommen mit den USA über den Austausch von Finanzdaten eröffnet. Die Umsetzung des von den beiden Vertragsparteien im vergangenen Sommer unterzeichneten Abkommens erfordert eine Anpassung des nationalen Rechts.
Unter dem neuen FATCA-Abkommen soll die Schweiz nicht mehr nur einseitig Informationen zu Finanzkonten an die USA liefern, sondern im Rahmen eines automatischen Informationsaustauschs auch Informationen aus den USA erhalten, wie der Bundesrat am Freitag in einer Mitteilung schreibt. Die Vernehmlassung dauert bis am 14. Juni 2025.
FATCA – Eine globale US-Regelung
Beim «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA) handelt es sich um eine US-Regelung, die sich weltweit auf alle Länder auswirkt. Sie verlangt von Finanzinstituten ausserhalb der USA, dass sie den US-Steuerbehörden Informationen über US-Konten weitergeben oder eine Steuer erheben. Die konkrete Umsetzung erfolgt im bilateralen Verhältnis mittels eines Abkommens.
Das bestehende FATCA-Abkommen der Schweiz mit den USA ist seit Juni 2014 in Kraft. Demnach melden schweizerische Finanzinstitute die Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen US-Kunden direkt an die US-Steuerbehörde. Stimmen Kunden nicht zu, müssen die USA die Daten auf dem ordentlichen Amtshilfeweg anfordern. Umgekehrt fliessen keine Kontodaten von den USA in die Schweiz.
Automatischer Informationsaustausch
Im Oktober 2014 hatte der Bundesrat beschlossen, mit den USA den automatischen Informationsaustausch einzuführen und das Eidgenössische Finanzdepartement mit der Aufnahme von Verhandlungen beauftragt. Im Juni 2024 unterzeichneten die Schweiz und die USA dann das neue FATCA-Abkommen.
In der Schweiz werden die Eidgenössischen Räte über die Anpassung entscheiden. Gemäss aktueller Planung sollen die Änderungen per 1. Januar 2027 in Kraft treten.