Bundesrat gegen Wahlkreis für die fünfte Schweiz
Der Bundesrat lehnt eigene Wahlkreise für die «fünfte Schweiz» ab.

Der Bundesrat ist gegen eigene Wahlkreise für die «fünfte Schweiz» bei Nationalratswahlen. Dass Auslandschweizerinnen und -schweizer im Parlament vertreten seien, sei zwar wichtig, schreibt er. Aber in den Kantonen gewählte Ratsmitglieder könnten diese Interessenvertretung sicherstellen.
Der Bundesrat verweist in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zu einer Motion von Nationalrat Jean-Luc Addor (SVP/VS) auf die «Parlamentarische Gruppe Auslandschweizer:innen». Dieser hätten Ende Juli 2023 78 Ratsmitglieder angehört. Er beantragt dem Parlament, die Motion abzulehnen.
Auslandschweizerrat als Vertretung
Darüber hinaus ist die «fünfte Schweiz» indirekt in der Bundespolitik vertreten, über den 140-köpfigen Auslandschweizerrat, dem auch Schweizer Parlamentsmitglieder angehören. Das Gremium bringt Anliegen der Auslandschweizerinnen und -schweizer den zuständigen Behörden vor.
Addor fordert eigene Wahlkreise für Auslandschweizer – eine Zahl nennt er nicht. Es brauche die nötigen rechtlichen Grundlagen. Etwa 227'000 der rund 800'000 Auslandschweizer seien in einem Wahlregister eingetragen. Eine eigene Vertretung für sie im Nationalrat sei legitim.
Verfassungsänderung notwendig
Auslandschweizerinnen und -schweizer sind heute in jenem Kanton im Stimmregister eingetragen, in dem sie vor der Ausreise aus der Schweiz zuletzt gelebt haben. Wer nie in der Schweiz gelebt hat, ist im Stimmregister der Heimatgemeinde registriert.
Nach Auffassung des Bundesrates würde ein Wahlkreis für die «fünfte Schweiz» bei den Nationalratswahlen eine Änderung der Verfassung erfordern. Ein eigener Wahlkreis würde zudem generell die Zuordnung der Stimmberechtigten im Ausland zu einem Kanton infrage stellen. Eine Folge wäre, dass generell die Gewährung politischer Rechte auf kantonaler Ebene infrage gestellt werden müsste, schreibt er.
Addors Motion geht nun an den Nationalrat.