Bundesrat genehmigt Jahresrechnungen der Atom Fonds
Der Bundesrat hat die Jahresberichte und -rechnungen der beiden Fonds für die Stilllegung der Kernkraftwerke und Entsorgung radioaktiver Abfälle genehmigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat genehmigt die Jahresrechnungen der beiden Atom-Fonds.
- Sie decken die Kosten für die AKW-Stilllegung sowie für die Entsorgung der Abfälle ab.
In den beiden Fonds für die Stilllegung der Kernkraftwerke und Entsorgung radioaktiver Abfälle befanden sich per Ende 2017 insgesamt 7,732 Milliarden Franken, 732 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Der Bundesrat hat am Freitag die Jahresberichte und -rechnungen genehmigt.
Die beiden Fonds decken die Kosten für die Stilllegung der AKW sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen.
Das Energiedepartement UVEK veranschlagt die Gesamtkosten für die Entsorgung auf 20,802 Milliarden Franken. Darin enthalten sind die Kosten für die Entsorgung während des Betriebs. Diese werden von den Betreibern laufend bezahlt. Bis Ende 2017 kostete dies 5,764 Milliarden Franken. Bis zur Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke werden weitere 1,755 Milliarden Franken anfallen.
Die restlichen Kosten werden durch den Entsorgungsfonds gedeckt. Das Kapital belief sich Ende 2017 auf 5,239 Milliarden Franken. Der Überschuss gegenüber dem Soll-Betrag beläuft sich auf 555 Millionen Franken.
Stilllegung und Abbruch der Kernanlagen
Aus dem Stilllegungsfonds werden die Stilllegung und der Abbruch der Kernanlagen sowie die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle finanziert. Die Kosten werden auf 3,779 Milliarden Franken veranschlagt. Bisher liegen 2,493 Milliarden Franken im Fonds, 243 Millionen Franken mehr als der Soll-Betrag.
Das Uvek schätzt die gesamten Kosten um 1,1 Milliarden Franken höher ein als von Experten berechnet. Seit 2015 verlangt der Bundesrat von den AKW-Betreibern für beide Fonds einen Sicherheitszuschlag von 30 Prozent. Er will damit die Haftungsrisiken des Bundes verringern. Die Betreiber haben dagegen erfolglos Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht geführt.