Der Bund hat die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke sowie die Entsorgung radioaktiver Abfälle höher verordnet als bisher vorgeschlagen. Nun fechten die Schweizer Kernkraftwerksbetreiber die Kostenverfügung des UVEK an.
AKW Gösgen
Das Schweizer Kernkraftwerk Gösgen ragt über dem Städtchen Niedergösgen SO auf. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweizer AKW-Betreiber erheben Beschwerde gegen die Kostenverfügung des UVEK.
  • Grund sind höhere Kosten für die Stilllegung der Anlagen sowie die Entsorgung der radioaktiven Abfälle.
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Die Schweizer Kernkraftwerksbetreiber wehren sich gegen Berechnungen des Bundes zu den Kosten für die Stilllegung der Anlagen und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Ihr Verband Swissnuclear ficht die Kostenverfügung des UVEK vor dem Bundesverwaltungsgericht an.

Das UVEK habe die voraussichtlichen Kosten um 1,1 Milliarden Franken höher verfügt als von der Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds (Stenfo) vorgeschlagen, schreibt Swissnuclear am Mittwoch. Damit würden die AKW-Betreiber verpflichtet, überhöhte Beiträge in die Fonds für die Stilllegung und Entsorgung einzutragen.

Die Betreiber hinterfragen die sachliche Begründung der Verfügung. Zur Wahrung der Rechte der Eigentümer sähen sie sich gezwungen, Beschwerde gegen die Kostenverfügung einzureichen, hiess es in der Mitteilung.

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