Bundesrat

Bundesrat ist bereit für eine Erhebung zum Thema Inzest

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Der Bundesrat plant eine umfassende Untersuchung zum Thema Inzest und dessen Bekämpfung.

Parlament
Der Bundesrat plant eine umfassende Untersuchung zum Thema Inzest und dessen Prävention. (Archivbild) - Anthony Anex/KEYSTONE/POOL/dpa

Der Bundesrat will einen Bericht zum Thema Inzest und zur Bekämpfung dieser Straftaten erstellen. Er stellt sich hinter ein Postulat aus den Reihen der Grünen. Über hundert Nationalratsmitglieder aus allen Fraktionen haben den Vorstoss mitunterzeichnet.

Der Bundesrat ist bereit, diesen Auftrag entgegenzunehmen, wie er am Donnerstag bekannt gab. Gründe dafür nannte er nicht. Die Überweisung des Postulates durch den Nationalrat dürfte angesichts der Zahl von Unterschriften eine Formsache sein.

Inland-Erhebungen und Auslandsvergleiche

Eingereicht hat den Vorstoss Christophe Clivaz (Grüne/VS). Er verlangt eine umfassende nationale Untersuchung zum Vorkommen von Inzest. Der geforderte Bericht soll ausserdem zeigen, weshalb Opfer von Inzest Täterinnen und Täter nicht anzeigen und weshalb die Verurteilungsraten wegen dieses Straftatbestandes tief sind.

Aufgrund der Erhebungen im Inland und Vergleichen mit dem Ausland soll der Bundesrat zudem darlegen, wie Inzest besser bekämpft werden kann. «Inzest sei ein schwerwiegendes und gleichzeitig unterschätztes gesellschaftliches Problem», begründet Clivaz sein Postulat. Die verfügbaren Daten zeigen ein besorgniserregendes Missverhältnis.

Schweizerische Rechtslage

Jährlich gebe es drei bis sechs Urteile wegen Inzests. Doch die Schätzungen zum Vorkommen dieser Art von Straftat in Familien seien alarmierend hoch. Laut einer kürzlich in Frankreich durchgeführten Studie sind bis zu zehn Prozent der Kinder Opfer sexueller Gewalt, und am häufigsten handelt es sich dabei um Fälle von Inzest.

Träfen diese Zahlen auch für die Schweiz zu, würden sie einen verborgenen Missstand verdeutlichen, schrieb Clivaz. Gemäss Strafgesetzbuch wird unter Inzest der Beischlaf mit Blutsverwandten in gerader Linie sowie mit Geschwistern und Halbgeschwistern verstanden. Bei Verurteilungen können Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen ausgesprochen werden. Straffrei bleiben gemäss Strafgesetzbuch Minderjährige, wenn sie verführt worden sind.

Kommentare

User #4738 (nicht angemeldet)

Die Strafen für Inzest mit den eigenen, minderjährigen Kindern müssten viel, viel höher sein, um eine abschreckende Wirkung zu haben.

User #4738 (nicht angemeldet)

Da wird wieder mal ein Thema angesprochen, das man lieber unter dem Deckel halten möchte. Es ist leider traurige Realität, dass auch schon kleine Kinder von Vater oder Mutter missbraucht werden. Und noch immer wissen betroffene Kinder nicht, an wen sie sich wenden können, um geschützt zu werden. Es braucht dringend niederschwellige Anlaufstellen, wo sich auch Verwandte, Freunde und alle Personen melden können, die von solchm Missbrauch Kenntnis haben. Da gibt es noch viel zu tun... wer ist zuständig? Ab und zu mal ein Zeitungsartikel wie hier, ansonsten nur Blabla.... und viele Beiträge, die das Thema bagatellisieren und lächerlich machen.

Weiterlesen

Josef Fritzl
Leidet an Demenz
spusu
Handy-Abos

MEHR BUNDESRAT

Martin Pfister
4 Interaktionen
Bundesratsreise
Swissmem-Präsident Hirzel
5 Interaktionen
«Zollkrieg»
Beat Jans
13 Interaktionen
Als Ehrengast
Online-Plattformen
7 Interaktionen
Bern

MEHR AUS STADT BERN

Isa Pulver
1 Interaktionen
Isa Pulver
BSV Bern
Handball