Der Bundesrat ist zwar gegen ein Burkaverbot, will aber einen indirekten Gegenvorschlag.
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Der Bundesrat ist gegen ein Verhüllungsverbot. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat lehnt die Initiative zum Burkaverbot ab.
  • Er will aber einen Gegenvorschlag zur Vorlage.
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Der Bundesrat lehnt die BurkaverbotsInitiative ab, will aber einen Gegenvorschlag. Zum einen sollen Kontakte mit bestimmten Behörden mit unverhülltem Gesicht erfolgen müssen. Zum anderen soll jeglicher Zwang, das Gesicht zu verhüllen, unter Strafe gestellt werden.

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen wären ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich. Hinter der Initiative steht das «Egerkinger Komitee» um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, das mit der Anti-Minarett-Initiative erfolgreich war.

Kantone sollen entscheiden

Der Bundesrat will es weiterhin den Kantonen überlassen, über ein Verhüllungsverbot zu entscheiden. Der Kanton Tessin hatte 2013 ein solches Verbot eingeführt, andere Kantone entschieden sich dagegen.

Ein Burka-Verbot gehöre nicht in die Verfassung, erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga bereits Ende 2017. - Nau

Mit der Initiative wären solche differenzierten kantonalen Lösungen nicht mehr möglich, hält der Bundesrat fest. Vor allem könnten die Kantone nicht mehr selber regeln, wie sie mit verhüllten Touristinnen aus arabischen Ländern umgehen wollten.

Strafe bei Verhüllungszwang

Inakzeptabel ist für den Bundesrat, wenn Frauen gezwungen werden, das Gesicht zu verhüllen. Deshalb will er neu ausdrücklich festhalten, dass dies strafbar ist. Der Tatbestand der Nötigung soll entsprechend ergänzt werden. Wer eine Frau zwingt, sich zu verhüllen, dem soll eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen.

Unverhüllt zu den Behörden

Daneben will der Bundesrat klar festlegen, unter welchen Voraussetzungen im Behördenkontakt das Gesicht enthüllt werden muss und welche Sanktionen eine Weigerung zur Folge hat. Dadurch könnten Spannungen vermieden werden, schreibt der Bundesrat. Personen sollen also ihr Gesicht zeigen müssen, wenn dies zu Identifikationszwecken nötig ist.

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