Bundesrat lehnt grundsätzliche Anpassungen des Sanktionsregimes ab
Bundesrat lehnt grundsätzliche Reform der Umsetzung von Wirtschaftssanktionen ab.
Der Bundesrat sieht keinen grundsätzlichen Reformbedarf bei der Umsetzung von Wirtschaftssanktionen. Zusätzliche Genehmigungen oder eine Aufsicht durch den Bund gingen allein aufgrund von Unsicherheiten in einer besonderen Krisensituation sehr weit, schreibt er. In seiner am Freitag publizierten Stellungnahme zu einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) anerkennt der Bundesrat, «dass die Sanktionsmassnahmen im Nachgang zur militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine in verschiedener Hinsicht über Bekanntes hinausgingen».
Dies habe deshalb bei Behörden und anderen Betroffenen zu Unsicherheit führen können. Die GPK-S wies in ihrem Bericht von Mitte November 2023 darauf hin, dass die Kantone in der Anfangsphase zu wenig im Bild über ihre Rolle bei der Umsetzung der Sanktionen waren. Namentlich die Grundbuchämter hätten aktiver über ihre Meldepflicht im Immobilienbereich informiert werden sollen.
Diese Kritik nimmt der Bundesrat «zur Kenntnis». Eine grundsätzliche Reform am Sanktionsregime lehnt er dagegen ab, wie er schreibt. Die Landesregierung wolle den Fokus auf das geplante Transparenzregister im Rahmen der Teilrevision des Geldwäschereigesetzes legen.