Bundesrat muss Abrechnung sehr teurer neuer Medikamente klären
Bundesrat und NEK sollen neue Leitlinien für teure Medikamente festlegen.
Der Bundesrat muss in Zusammenarbeit mit der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) neue Leitlinien für die Abrechnung sehr kostspieliger Medikamente zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) festlegen. Diesen Auftrag hat er vom Ständerat erhalten. Die kleine Kammer nahm am Dienstag ein entsprechendes Postulat ihrer Geschäftsprüfungskommission (GPK-S) oppositionslos an.
Der Bundesrat war einverstanden damit. Die Rückerstattung besonders kostspieliger Medikamente werfe ethische Grundsatzfragen auf, machte Kommissionssprecherin Heidi Z'graggen (Mitte/UR) geltend. Der Entscheid dürfe deshalb nicht alleine dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) überlassen werden.
Der Bundesrat solle eine umfassende gesellschaftliche Debatte fördern und Leitlinien definieren. Die GPK-S erachtete es in einem im Herbst 2023 verabschiedeten Bericht als «unerlässlich, Grenzen für die Abrechnung sehr kostspieliger neuer Medikamente zulasten der OKP festzulegen». Die entsprechenden Grundsätze und Verfahren im Hinblick auf die konkrete Anwendung müsse der Bundesrat festlegen.