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Bundesrat muss Ausnahme für Gentech-Moratorium ausarbeiten

Keystone-SDA
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Bern,

Bis Mitte 2024 soll der Bundesrat Zulassungsregelungen in Bezug zur Genom-Editierung vorlegen. Dies fordert das Parlament.

Schweiz
In der Schweizer Bevölkerung hat die Gentechnik in der Landwirtschaft einen schweren Stand. Das Parlament hat nun aber eine leichte Aufweichung des grundsätzlich um weitere vier Jahre verlängerten Moratoriums beschlossen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat muss bis 2024 eine risikobasierte Zulassungsregelung vorlegen.
  • Dies wird vom Parlament in Bezug zur Genom-Editierung gefordert.

Das Parlament öffnet die Tür in der umstrittenen Frage der Genom-Editierung einen Spalt breit. Der Bundesrat soll bis Mitte 2024 Zulassungsregeln vorlegen, wie gentechnisch veränderte Organismen ohne artfremdes Erbmaterial vom Moratorium ausgenommen werden können. Der Ständerat hat am Dienstag das Kompromissangebot des Nationalrats von vergangener Woche akzeptiert.

Das Moratorium wird aber grundsätzlich noch einmal verlängert bis Ende 2025. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.

In der Wintersession hatte die kleine Kammer mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, die Genom-Editierung ab sofort vom Gentech-Moratorium auszunehmen. Dies ging dem Nationalrat jedoch zu weit. Er baute dem «Stöckli» eine Brücke mit erwähntem Kompromissvorschlag.

Risikobasierte Zulassungsregelung bis Mitte 2024

Demnach muss der Bundesrat bis Mitte 2024 eine risikobasierte Zulassungsregelung vorlegen, wie gentechnisch veränderte Organismen ohne transgenes Erbmaterial vom Moratorium ausgenommen werden können. Dies allerdings nur, sofern sie einen Mehrwert hätten für Landwirtschaft, Umwelt und Konsumierende gegenüber herkömmlichen Züchtungsmethoden.

Symbol
Gentechnisch veränderte Weizensetzlinge (Symbolbild). - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

«Der Nationalrat kommt unserer Lösung einen grossen Schritt entgegen», würdigte Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH) den Kompromissvorschlag. Es sei ein pragmatischer Mittelweg, mit dem die Forschung und der Ständerat leben könnten. Es sei höchste Zeit, diesen neuen Methoden eine Chance zu geben, sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU).

Auch Umweltministerin Simonetta Sommaruga konnte sich schliesslich dem Kompromissvorschlag anschliessen. Nun bleibe genügend Zeit, um Grundlagen für gute Entscheide zu erarbeiten.

Befürworter sehen grosse Chancen

Die links-grüne Parlamentsminderheit und der Bundesrat wollten abwarten, bevor sie sich zu einer allfälligen Öffnung äussern.

Noch 2018 hatte der EU-Gerichtshof entschieden, dass Pflanzen, die mit Genom-Editierung entstanden sind, unter die geltenden Gentechnik-Gesetze fallen. Die Befürworter einer Öffnung in der Schweiz in diesem Bereich möchten sie ausserhalb des Gentechnik-Gesetzes regeln. Es ist nun am Bundesrat, auch dazu entsprechende Vorschläge zu machen.

Die Befürworter einer Öffnung sehen in der zielgerichteten Veränderung von arteigenem Erbgut grosse Chancen und kaum Risiken. Im Fokus ist dabei insbesondere die Crispr/Cas-Methode (Crispr-Genschere). Damit lassen sich Gene präzise und relativ einfach schneiden und verändern.

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