Bundesrat muss Urlaub nach Fehlgeburt prüfen
Auch bei Fehl- oder Totgeburten sollen Frauen einen bezahlten Urlaub erhalten. Der Bundesrat muss dies zumindest prüfen, sagt der Ständerat.

Der Bundesrat muss die Einführung eines bezahlten Urlaubs nach einer Fehl- oder Totgeburt vor der 23. Schwangerschaftswoche prüfen. Der Ständerat hat ihn am Dienstag mit einem entsprechenden Bericht beauftragt.
Oppositionslos überwies die kleine Kammer ein entsprechendes Postulat ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S).
Nach derzeitiger Rechtslage entsteht ein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nur, wenn ein Kind lebensfähig geboren wird oder die Schwangerschaft mindestens 23. Wochen gedauert hat.
Folgen des Verlusts besser berücksichtigen
Die SGK-S argumentierte, der Bundesrat habe in einer Antwort auf eine Interpellation zum Thema Handlungsbedarf anerkannt. Es solle abgeklärt werden, wie die psychologischen und medizinischen Folgen eines solchen Verlusts für betroffene Frauen besser berücksichtigt werden könnten. Die Landesregierung war mit dem Auftrag einverstanden.
Den Anstoss zu dem Postulat gab eine Standesinitiative des Kantons Tessin. Diese forderte die Einführung eines bezahlten Sonderurlaubs nach einer Fehl- oder Totgeburt.
Die vorberatende Kommission anerkannte zwar das Anliegen, sah aber offene Fragen, namentlich hinsichtlich der finanziellen Folgen einer solchen Neuerung. Der Ständerat lehnte die Standesinitiative am Dienstag ohne Gegenantrag ab. Sie geht an den Nationalrat.