Bundesrat: Neuer Schwellenwert für die Reisequarantäne
Das Wichtigste in Kürze
- Ab Donnerstag gilt ein neuer Schwellenwert für die Aufnahme auf die Quarantäneliste.
- Die Inzidenz der Gebiete und Länder muss um mehr als 60 höher sein als in der Schweiz.
- Die Regel, dass Geschäftsreisen höchstens fünf Tage dauern dürfen, wird aufgehoben.
Der Bundesrat hat einen neuen Schwellenwert für die Aufnahme von Gebieten und Ländern auf die Quarantäneliste definiert. Dieser wird angehoben, weil die Inzidenz der Schweiz verglichen mit dem europäischen Umfeld mittlerweile überdurchschnittlich hoch ist.
Die neue Regelung lautet demnach: Es kommen nur noch Staaten und Gebiete auf die Quarantäneliste, deren Inzidenz um mehr als 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz. Dies gilt ab Donnerstag, 29. Oktober, wie die Bundeskanzlei in einer Medienmitteilung schreibt.
Der Bundesrat passt zudem die Ausnahmebestimmungen für Geschäftsreisende und für Personen, die aus medizinischen Gründen reisen, an. Die Regel, dass solche Reisen höchstens fünf Tage dauern dürfen, wird aufgehoben.
Nur noch vier Länder und einzelne Gebiete auf der Quarantäneliste
Der neu definierte Schwellenwert hat zur Folge, dass sich ab dem 29. Oktober nur noch vier Länder auf der Quarantäneliste befinden. Das sind Andorra, Armenien, Belgien und Tschechien.
Zudem bleiben drei französische Gebiete auf der Liste: Hauts-de-France, île de France/Paris und das Überseegebiet Französisch-Polynesien. Alle anderen Länder und Gebiete, die heute noch auf der Liste sind, fallen also am Donnerstag von der Liste.