Bundesrat öffnet Grossverbrauchern Tür zur Grundversorgung
Mit der Änderung der Stromversorgungsverordnung öffnet der Bundesrat Grossverbrauchern eine Tür zur Grundversorgung – mit Einschränkungen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat ändert die Stromversorgungsordnung.
- Dies kommt Grossverbrauchern, die Strom im freien Markt beschaffen, zugute.
- Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) ist hingegen unzufrieden.
Der Bundesrat öffnet Grossverbrauchern, die Strom im freien Markt beschaffen, mit einer Änderung der Stromversorgungverordnung die Tür zurück in die Grundversorgung. Die Grossverbraucher müssen dafür an einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) teilnehmen.
Allerdings gibt es dabei Einschränkungen, wie der Bundesrat zu der am Mittwoch beschlossenen und ab 2023 geltenden Neuerung schrieb. Der Grossverbraucher selber und auch die betroffene ZEV dürfen während sieben Jahren nicht mehr in den freien Strommarkt wechseln.
Dies soll sicherstellen, dass sich der Grossverbraucher angemessen an den durch ihn verursachten Kosten beteiligt. Diese entstehen laut Mitteilung durch hohe Beschaffungskosten des Verteilnetzbetreibers, weil kurzfristig zusätzlicher Strom gebraucht wird.
Prinzip «einmal frei, immer frei» wird umgangen
Nicht zufrieden mit dem Entscheid ist der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE). Sei für Grossverbraucher der Weg zurück in die Grundversorgung, sei unfair für gebundene Kundinnen und Kunden, schrieb der VSE. Damit werde das Prinzip «einmal frei, immer frei» umgangen.

Nach geltendem Recht können Endverbraucher, die in den freien Markt gewechselt haben, nicht zur Grundversorgung zurückkehren. Die Kosten für die Beschaffung vom nach einem Anschluss zusätzlich nötigen Strom würden teilweise in den Grundversorgungstarif eingerechnet, gab der VSE zu bedenken. Bestehende Kunden in der Grundversorgung müssten diese Mehrkosten mittragen.