Die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börse will der Bundesrat in das ordentliche Recht überführen.
OECD Mindeststeuer
Das Bundeshaus in Bern. (Archiv) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börse soll ins Finfrag aufgenommen werden.
  • Die Schweizer Börsenregulierung wird von der EU nämlich nicht als gleichwertig anerkannt.
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Der Bundesrat will die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börse ins ordentliche Recht überführen. Das ist nötig, weil sie sonst ausser Kraft tritt und die EU bisher die Schweizer Börsenregulierung nicht als gleichwertig anerkannt hat. Die Massnahme soll ins Finanzmarktinfrastruktur-Gesetz (Finfrag) Eingang finden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Botschaft verabschiedet, wie er mitteilte.

Die EU hatte die Anerkennung der Börsenäquivalenz auf Ende Juni 2019 auslaufen lassen. Die Schweiz aktivierte deshalb die Schutzmassnahme. Diese bildet die Grundlage, dass Firmen aus der EU weiterhin Aktien von Schweizer Unternehmen an der Schweizer Börse handeln können.

Überführung in Vernehmlassung geschickt

In einem ersten Schritt verlängerte der Bundesrat die Schutzmassnahme zur Börsenäquivalenz im November 2021 bis Ende 2025. Gleichzeitig schickte er die Überführung der Massnahme ins Finfrag in die Vernehmlassung.

Auch nach der Überführung ins ordentliche Recht soll die Massnahme befristet sein und vorerst fünf Jahre gelten. Anerkennt die EU die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung an, lässt sich die Massnahme jederzeit ausser Kraft setzen. Das Parlament wird sich voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2022 mit der Vorlage befassen.

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