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Bundesrat unterstützt Forderung nach Schutz der Medien vor KI

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat unterstützt die Forderung, journalistische Inhalte vor KI-Diebstahl zu schützen.

Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz, wie ChatGPT, wird in der Arbeitswelt immer öfter eingesetzt. (Symbolbild) - Hannes P Albert/dpa

Der Bundesrat stellt sich hinter die Forderung, journalistische Inhalte und andere urheberrechtlich geschützte Werke zu schützen, wenn diese von Anbietern künstlicher Intelligenz genutzt werden. Eine entsprechende Motion wurde von FDP-Ständerätin Petra Gössi (SZ) eingereicht. Der Bundesrat beantragt ein Ja dazu.

Medieninhalte würden ohne Genehmigung von internationalen Diensten künstlicher Intelligenz (KI) für die Entwicklung von Sprachmustern verwendet werden, schrieb Gössi zur Motion. Die KI umgeht selbst die von den Schweizer Medien eingerichteten Bezahlschranken.

KI-Systeme wie Perplexity greifen automatisch auf relevante Inhalte zu, formulieren Beschriftungen um und geben sie Nutzern in Form von Informationen wieder. Medien würden daher von internationalen KI-Diensten verdrängt und ersetzt. Für die Schweiz, die auf freie Medien angewiesen ist, ist diese Entwicklung katastrophal.

Zustimmung der Urheberrechtsinhaber erforderlich

Die Zustimmung der Urheberrechtsinhaber soll erforderlich sein, wenn journalistische Inhalte und andere Originalwerke ausgewählt, bearbeitet und in irgendeiner Weise für KI angeboten werden.

Eine Entschädigung wird in der Schweiz über die Frage des Leistungsschutzrechts definiert, einer mit dem Urheberrecht vergleichbaren Norm, die es Verlegern ermöglichen würde, von Plattformen wie Google oder Facebook Geld für die Nutzung ihrer Inhalte zu verlangen.

Bundesrat unterstützt Leistungsschutzrecht

Der Bundesrat ist von der Notwendigkeit einer solchen Norm überzeugt. Er wird bis zum Sommer eine entsprechende Botschaft vorlegen.

Justizminister Beat Jans hatte sich noch bei einem Treffen mit deutschsprachigen Verlegern im Januar zurückhaltend über die Möglichkeit gezeigt, im selben Rahmen Entschädigungen von KI-Plattformen zu fordern.

Kommentare

User #3426 (nicht angemeldet)

Also wenn journalistische Inhalte geschützt werden, warum dann nicht jener der Personen? Die Post macht Sprachaufnahmen und speichert diese für "Schulungs- und Indentifikationszwecke". Wird zum Telefon gegriffen, dann muss jeder dies so hin nehmen und hat keine Chance dies abzustellen. Die KI haben bereits alle unsere Daten. Aber Der Bund schützt nun journalistische Inhalte? Ein Hohn!

User #4529 (nicht angemeldet)

Der Bundesrat ist nicht vertrauenswürdig.

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