Bundesrat verabschiedet Verordnung zu EU-Forschungsprogrammen
Der Bundesrat hat die Beteiligung der Schweiz an EU-Forschungsprogrammen in einer Verordnung festgehalten. Dazu zählt auch das Programm «Horizon Europe».
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz will sich an EU-Forschungs- und Innovationsprogrammen beteiligen.
- Der Bundesrat hat eine entsprechende überarbeitete Verordnung verabschiedet.
Die Beteiligung der Schweiz an den EU-Forschungsprogrammen hat der Bundesrat in einer überarbeiteten Verordnung festgehalten. Neu werden auch die rechtlichen Grundlagen für die Finanzhilfen des Bundes geregelt, falls die Schweiz nur als Drittstaat teilnehmen kann.
Schweizer Beteiligung an «Horizon Europe»
Die Schweiz möchte sich an der nächsten Generation der Programme und Aktivitäten der EU im Bereich Forschung und Innovation beteiligen. In den Jahren 2021 bis 2027 zählt dazu auch «Horizon Europe», das weltweit grösste Forschungs- und Innovationsförderprogramm.
Wie bisher deckt auch die revidierte Verordnung die Teilnahme der Schweiz als assoziierter Staat an den Programmen der EU ab und regelt entsprechende Begleitmassnahmen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.
Assoziierungsabkommen in der Schwebe
Die Verordnung regelt neu aber auch die Finanzhilfen des Bundes für den Fall, dass die Schweiz nur teilweise an diesen Programmen assoziiert ist oder sich vorübergehend nur als Drittstaat an den Programmen beteiligen kann.
Vollumfänglich können Forschende in der Schweiz an den Programmen der EU nur teilnehmen, wenn ein Assoziierungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ausgehandelt wurde. Weil das EU-Rahmenabkommen nicht steht, ist auch dieses Assoziierungsabkommen in der Schwebe.
Das Parlament hatte in der vergangenen Wintersession 6,15 Milliarden Franken für die Beteiligung der Schweiz am Horizon-Paket 2021 bis 2027 gesprochen.