Bundesrat verdreifacht Internet-Speed für Haushalte
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversorgung mit Breitband-Internet wird verbessert.
- Der Bundesrat hebt die Mindestgeschwindigkeit auf 10 Mbit/s an.
- Damit wird HD-Streaming in jedem noch so abgelegenen Haushalt möglich.
Die Vorgaben für die Grundversorgung mit Breitband-Internet werden angehoben. Der Bundesrat folgt dem Willen des Parlaments und legt für den Download 10 Mbit/s und den Upload 1 Mbit/s fest. Das ist mehr als eine Verdreifachung gegenüber den bisherigen Mindestwerten von 3 beziehungsweise 0,3 Mbit/s.
Swisscom in der Pflicht
Als Grundversorgungskonzessionärin obliegt es der Swisscom, die neuen Vorgaben umzusetzen. Profitieren sollen laut Bundesrat insbesondere Haushalte in Gebieten, in denen keine alternativen Angebote auf dem Markt erhältlich sind. Sie sollen so gleich wie alle anderen am sozialen und wirtschaftlichen Leben über Internet teilnehmen können. Mehrpersonenhaushalten werde so zudem das gleichzeitige Nuten von Internetdiensten und -anwendungen erleichtert.
Für die meisten Haushalte ändert damit allerdings wenig. Sie sind so gut erschlossen, dass sie mit mindesten 50 Mbit/s Internet-Speed versorgt werden. Das Basic-Angebot der Swisscom muss jetzt aber ausgebaut werden, da es erst 5 Mbit/s leistet.
HD für alle – wenn nötig via Satellit
Mit der vom Bundesrat beschlossenen neuen Mindestanforderung können nun in jedem Heim Filme in HD-Qualität gestreamt werden. Das war bislang nicht zwingend möglich. Die Swisscom muss dies auch dort bereitstellen, wo dies nur über Umwege funktioniert. Bereits die aktuell gültigen Werte können in zwei Prozent der Haushalte nicht erreicht werden, weil kein DSL-Breitband-Internetzugang besteht.
Beruft sich ein solcher Haushalt auf sein Recht auf Grundversorgung, muss die Swisscom dies mit anderen Mitteln bewerkstelligen. Eine Variante ist über das Mobil-Netz. Wo auch dies nicht geht, installiert die Swisscom eine Zweiweg-Satellitenlösung – auf eigene Kosten, wohlgemerkt.