Bundesrat verkleinert die Hürden für den Abbau von Reserven
Der Bundesrat erleichtert den freiwilligen Abbau der Krankenkassenreserven zu Gunsten der Versicherten. Er senkt die Mindesthöhe von 150 auf 100 Prozent.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat senkt die Mindesthöhe der Krankenkassenreserven.
- Diese wird nun von 150 auf 100 Prozent gesenkt.
Der Bundesrat erleichtert den freiwilligen Abbau der Krankenkassenreserven zu Gunsten der Versicherten. Er senkt die Mindesthöhe von 150 auf 100 Prozent. Er hat am Mittwoch die entsprechende Revision der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) verabschiedet.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die sehr hohen Reserven zu Gunsten der Versicherten abgebaut werden müssen, wie er in einer Mitteilung schreibt.
Änderung tritt ab Sommer in Kraft
Die KVAV präzisiere die Voraussetzung für den Abbau von Reserven und die Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen. Die Änderungen treten auf den 1. Juni 2021 in Kraft. Erstmals umgesetzt werden sie im Rahmen der Prämienbewilligung 2022.
Derzeit liegen die Reserven der Krankenversicherer mit 11,3 Milliarden Franken deutlich höher als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum. Diese Summe entspricht 203 Prozent des Minimums. Der Bundesrat erhofft sich von der Revision, dass die Versicherer die Prämien möglichst knapp kalkulieren und wenn möglich ihre Reserven abbauen.
Versicherer müssen über Reserven verfügen
Gegenwärtig müssen die Versicherer in jedem Fall über Reserven verfügen, die mehr als 150 Prozent der in der Verordnung vorgeschriebenen Mindesthöhe betragen. Mit der Revision senkt der Bundesrat diese Grenze auf das Mindestniveau von 100 Prozent.
In der Vernehmlassung war der leichtere Abbau der Reserven umstritten. Die kantonale Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und der Westschweizer Konsumentenschutz forderten sogar eine Verpflichtung zum Abbau der Reserven, im Gegensatz dazu wollten der Krankenkassenverband Santésuisse und die SVP grundsätzlich nichts wissen von einer Anpassung.