Bundesrat will Abschottung des Automarktes verhindern
Bundesrat plant Verordnungsänderung zur Beendigung der wettbewerbsrechtlichen Abschottung des Automobilsektors.

Der Bundesrat will mit einer Verordnungsänderung die wettbewerbsrechtliche Abschottung des Automarktes verhindern. Das hat er am Mittwoch beschlossen. Der Erlass gehe gegen wettbewerbsschädliche Abreden vor und betreffe vertikale Abreden im Kraftfahrzeugsektor, hiess es in einer Mitteilung.
Die Verordnung trete per 1. Januar 2024 in Kraft und bezwecke eine höhere Transparenz für Unternehmen.
Dazu werden Formen von Wettbewerbsabreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen definiert, die nicht zueinander im Wettbewerb stehen. Als Beispiel nennt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) etwa ein Hersteller und ein Händler.
KFZ-Verordnung bringt Klarheit
Die KFZ-Verordnung (KFZV) klärt den Angaben nach, was im Automobilmarkt als qualitativ schwerwiegende Wettbewerbsbeeinträchtigung angesehen wird.
Das Parlament hatte im März eine entsprechende Motion überwiesen. Diese forderte den Bundesrat auf, mit einer verbindlichen Regelung sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Bekanntmachung der Weko über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor effektiv vollzogen werden.