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Bundesrat will das Abschiessen von Wölfen einfacher machen

Keystone-SDA
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Bern,

Das Abschiessen von Wölfen soll künftig einfacher gemacht werden. Dies zugunsten der Landwirtschaft in Bergregionen, wie der Bundesrat sagt.

Wolf Symbolbild
Ein Wolf im Tierpark Goldau (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wölfe in den Berggebieten stellen die Landwirtschaft vor eine Herausforderung.
  • Jetzt reagiert der Bundesrat, indem der Abschuss von Wölfen erleichtert werden soll.
  • Die Tiere sollen etwa dann getötet werden, sofern sie Menschen «erheblich» gefährden.

Weil die wachsende Zahl von Wölfen in den Berggebieten eine Herausforderung für die Landwirtschaft ist, will der Bundesrat das Abschiessen von Wölfen erleichtern. Er hat eine entsprechende Teilrevision der Jagdverordnung in die Vernehmlassung geschickt.

Neu sollen unter anderem die Abschüsse von schadenstiftenden Einzelwölfen erleichtert werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.

Dabei soll die zum Abschuss freigegebene Schwelle von zehn auf acht Nutztierrisse gesenkt werden in Gebieten, in denen Wölfe unterwegs sind und bereits früher Schäden anrichteten.

Abschuss bei «erheblicher» Gefahr

Dazuzählen zum Schaden sollen künftig nicht nur getötete, sondern auch schwerverletzte Rinder und Pferde sowie Lamas und Alpakas. Das soll sowohl für Abschüsse von Einzelwölfen als auch für Rudelwölfe gelten.

Wölfe sollen künftig zudem abgeschossen werden können, wenn sie Menschen «erheblich» gefährden. Diese Regel soll für Einzel- und Rudelwölfe gelten und ohne Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) möglich sein.

Schaf
Schafe fallen immer öfters dem Wolf zum Opfer. - Nau.ch / Simone Imhof

Reguliert werden können sollen neu auch Rudel, bei denen kein Nachwuchs auf die Welt gekommen ist. Abgeschossen werden dürften mit Zustimmung des Bundes dann auch Jungtiere aus dem Vorjahr. Voraussetzung dafür sind ein grosser Schaden oder die erhebliche Gefährdung von Menschen sowie ein regional gesicherter Wolfsbestand.

Vorgesehen ist, dass die Änderungen auf den Alpsommer 2023 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis am 23. Februar 2023.

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