Bundesrat will die EU-Waffenrichtlinie pragmatisch umsetzen

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Bern,

Sportschützen und -schützinnen sollen weiterhin mit halbautomatischen Gewehren schiessen und Armeeangehörige ihre Waffen nach der Entlassung behalten dürfen. Der Bundesrat will die EU-Waffenrichtlinie pragmatisch umsetzen. Möglich machen dies Ausnahmebewilligungen vom vorgesehen Verbot dieser Waffen.

Der Bundesrat will die EU-Waffenrichtlinie möglichst pragmatisch umsetzen.
Der Bundesrat will die EU-Waffenrichtlinie möglichst pragmatisch umsetzen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will die EU-Waffenrichtlinie pragmatisch umsetzen.
  • Möglich machen dies Ausnahmebewilligungen vom vorgesehen Verbot dieser Waffen.

Im Zentrum der verschärften EU-Vorschriften stehen halbautomatische Gewehre und Pistolen mit Magazinen mit grossem Fassungsvermögen. Darunter ist das Sturmgewehr 90 der Schweizer Armee, das auch Sportschützen üblicherweise benützen.

Für Gewehre liegt die Grenze bei 10 Schuss im Magazin, für Pistolen bei 20 Schuss. Diese Waffen seien gefährlich, weil mit ihnen ohne Nachladen mehrere Male geschossen werden kann. Ziel der neuen Gesetzgebung ist, den Zugang zu diesen Waffen zu beschränken und den Informationsaustausch im Schengen-Raum zu verbessern.

Regelmässige Trainings nachweisen

Am Freitag verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie in der Schweiz. Im Antrag nimmt er Rücksicht auf die Sportschützen. Sie können weiterhin mit Sturmgewehren schiessen, wenn sie entweder Mitglied in einem Schiessverein sind oder nachweisen können, dass sie regelmässig schiessen.

Wer bereits eine Waffe besitzt, die gemäss Richtlinie verboten ist, muss dies innerhalb von drei Jahren beim kantonalen Waffenbüro bestätigen lassen. Nötig ist das nur, wenn die Waffe noch nicht registriert ist oder wenn der Besitzer sie nicht direkt bei der Entlassung aus dem Dienst von der Armee übernommen hat.

Ausnahmebewilligungen sind auch für Sammler und Museen möglich. Sie können verbotene halbautomatische Waffen in ihren Beständen haben, wenn sie nachweisen können, dass sie sie sicher aufbewahren. Waffen, für die die Ausnahmebewilligung nötig ist, müssen Sammler und Museen in einer Liste aufführen.

Kommentare

User #3722 (nicht angemeldet)

Ich will keine Waffe vom Bund. Ihr könnt die Knarren behalten.

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