Bundesrat will Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen stärken
Der Bundesrat will Schwachstellen und Mängel im heutigen internationalen Alimenteninkasso beseitigen. Er schlägt einen Beitritt der Schweiz zum Haager Unterhaltsübereinkommen und dem Protokoll über das anzuwendende Unterhaltsrecht vor. Entscheiden muss das Parlament.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Beitritt zum internationalen Übereinkommen würde aus Sicht des Bundesrats viele rechtliche Probleme und praktische Herausforderungen des heutigen Systems lösen und zu einheitlichen Regeln über das anzuwendende Recht führen, schreibt er in einem Postulatsbericht, den er am Freitag verabschiedet hat.
Er empfehle deshalb, die beiden Instrumente zu ratifizieren.
Kommt eine Person ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, sind den Behörden heute in grenzüberschreitenden Fällen oft die Hände gebunden. «So können Unterhaltsforderungen, die bevorschusst wurden, im Ausland nur begrenzt geltend gemacht werden», schreibt der Bundesrat.
Das neue Haager Unterhaltsübereinkommen löse die heutigen Probleme teilweise: Behörden dürften unter dem neuen Übereinkommen bevorschusste Unterhaltsforderungen geltend machen. «Somit können künftig mehr Zwangsvollstreckungen bei unterhaltspflichtigen Personen im Ausland durchgeführt werden.»
Der Bundesrat weist im Bericht weiter darauf hin, dass die Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens Fragen aufwerfe, «die den Kern des Föderalismus betreffen». Zudem hätte eine Ratifizierung auch finanzielle Konsequenzen. Deshalb wirft die Regierung den Ball dem Parlament zu.