Bundesrat will in künftigen Krisen auf mehrere Stäbe zurückgreifen
Im Hinblick auf künftige Krisen will der Bundesrat die Organisation in der Verwaltung verbessern. Neben einem permanenten Krisenstab soll die Regierung bei komplexen Krisen zusätzlich einen politisch-strategischen und einen operativen Krisenstab einsetzen können.
Mit diesem Dreisäulenprinzip will die Landesregierung die Lehren ziehen aus der Vergangenheit, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Analysen des Bundes, der Kantone und des Parlaments zur Corona-Pandemie hatten zuvor Verbesserungspotenziale im Krisenmanagement aufgezeigt.
Ziel der Reform ist es laut dem Bundesrat, dass er auf Krisen besser vorbereitet und bei deren Bewältigung effizienter unterstützt werden kann. Oberste leitende Behörde soll der Bundesrat bleiben. Er ist der Meinung, «dass die ordentlichen Strukturen und Prozesse der Bundesverwaltung nicht grundsätzlich geändert werden müssen».
Neu soll jedoch ein permanenter Kernstab die Stäbe der Departemente in der Krisenbewältigung unterstützen. Dieser wird gemäss Plan aus Mitarbeitenden des Verteidigungsdepartements, der übrigen Departemente und der Bundeskanzlei zusammengesetzt. Die Aufgaben umfassen unter anderem den Einbezug relevanter Akteure und die integrale Lagedarstellung.
Zur Bewältigung von komplexen Krisen soll der Bundesrat zudem künftig den politisch-strategischen Krisenstab einsetzen können. Dieser wird von dem in der jeweiligen Krise federführenden Departement geleitet. Seine Aufgabe besteht darin, Anträge an den Bundesrat politisch vorzubereiten und das Krisenmanagement überdepartemental zu koordinieren.
Als dritte Säule soll das federführende Departement bei Bedarf einen operativen Krisenstab bilden, der die Koordination auf Ebene der Verwaltungseinheiten sicherstellt und die notwendigen Informationen und Grundlagen für den politisch-strategischen Krisenstab erarbeitet. Die Kantone und die Wissenschaft sowie weitere relevante Akteure sollen in die Arbeiten des politisch-strategischen oder operativen Krisenstabs einbezogen werden.
Der Bundesrat beauftragte das Verteidigungsdepartement und die Bundeskanzlei bis Ende 2023 mit der Ausarbeitung der Details und von Rechtsgrundlagen für die neue Krisenorganisation.