Bundesrat will keinen Bundesbeitrag an Kinderbetreuungskosten
Der Bundesrat lehnt Beiträge an Kinderbetreuungskosten ab. Er verweist dabei auf die angespannte finanzielle Lage des Bundes.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat lehnt die Vorlage für die Beiträge an Kinderbetreuungskosten ab.
- In seiner Mitteilung verweist er auf die Zuständigkeit der Kantone.
- Zudem sei die finanzielle Lage des Bundes angespannt.
Der Bund soll keine Beiträge leisten, um die Kinderbetreuungskosten für Familien zu senken. Dieser Auffassung ist der Bundesrat. Er verweist auf die Zuständigkeit der Kantone, die Verantwortung der Arbeitgeber und die angespannte finanzielle Lage des Bundes.
Der Bundesbeitrag würde bei anderen wichtigen Aufgaben zu Einsparungen führen, schreibt der Bundesrat in der Stellungnahme zur Vorlage der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N). Trete das Parlament auf die Vorlage ein, müssten sich die Kantone stärker engagieren, so der Bundesrat.
Das neue Gesetz soll das Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ablösen. Dieses läuft Ende 2024 nach rund 22 Jahren aus. In der Frühjahrssession wird sich das Parlament mit der Vorlage befassen.
Diese sieht vor, dass der Bund in den ersten vier Jahren nach Inkrafttreten 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes ausserhalb der Familie übernehmen würde. Dann soll der Bundesbeitrag vom Engagement des Kantons abhängig werden.