Bundesrat will lebenslängliche Freiheitsstrafe punktuell ändern
Der Bundesrat empfiehlt eine Motion des FDP-Ständerats Andrea Caroni, wonach das System der lebenslänglichen Freiheitsstrafe punktuell verändert werden soll.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Bedingungen der lebenslangen Haftstrafe sollen geändert werden.
- Der Bundesrat empfiehlt eine entsprechende Motion von FDP-Ständerat Andrea Caroni.
- Unter anderem soll die ausserordentliche bedingte Entlassung aufgehoben werden.
Der Bundesrat ist bereit, das System der lebenslänglichen Freiheitsstrafe punktuell zu reformieren. So soll eine bedingte Entlassung später als heute geprüft werden. Zudem soll die ausserordentliche bedingte Entlassung abgeschafft werden.
Die Regierung empfiehlt eine entsprechende Motion von Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) zur Annahme. Dies schreibt sie in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss. Es bestehe Spielraum, um das System der lebenslangen Freiheitsstrafe zu verbessern.

Zu diesem Schluss war der Bundesrat bereits in einem im vergangenen November verabschiedeten Postulatsbericht gekommen. Der Bundesrat verneinte darin zwar einen dringenden Handlungsbedarf. Er brachte aber selbst punktuelle Anpassungen ins Spiel, ohne aber selbst gesetzgeberisch tätig zu werden. Caroni will den Bundesrat nun mit Gesetzesänderungen beauftragen.
Bundesrat bringt eigene Vorschläge
Gemäss Bericht des Bundesrats müssen von einer 20-jährigen Freiheitsstrafe 13,3 Jahre unbedingt vollzogen werden. Bei «lebenslänglich» sind es mindestens 15 Jahre. Diesen Anteil bei der lebenslangen Freiheitsstrafe «massvoll» zu erhöhen, wäre für den Bundesrat nicht ausgeschlossen.
Der Bundesrat machte noch einen weiteren Vorschlag: Sind die Voraussetzungen für eine lange Freiheitsstrafe und eine Verwahrung erfüllt, könnte eine lebenslängliche Strafe ohne Verwahrung ausgesprochen werden. Beim Vollzug könnten dann aber die strengeren Entlassungskriterien der Verwahrung angewendet werden.

Aufgehoben werden könnte nach Auffassung des Bundesrats die ausserordentliche bedingte Entlassung. Die Möglichkeit, jemanden zu entlassen, wenn die Hälfte der Strafe verbüsst ist, gibt es beispielsweise für schwer kranke Häftlinge. Im konkreten Fall könnten auch andere Bestimmungen greifen.