Bundesrat will Stimmabgabe für Auslandschweizer verbessern

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Bern,

Es kommt immer wieder vor, dass Auslandschweizer die Wahlunterlagen zu spät erhalten. Ein FDP-Vorstoss will das Problem beheben – der Bundesrat unterstützt ihn.

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Der Bundesrat will Prozessanpassungen bei den Wahlunterlagen für Auslandschweizer testen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will die Stimmabgabe für Auslandschweizer verbessern.
  • In einem Pilotversuch will er mögliche Prozessanpassungen testen.
  • Bislang haben Auslandschweizer immer wieder die Wahlunterlagen zu spät erhalten.

Regelmässig erhalten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer die Abstimmungs- und Wahlunterlagen zu spät. Mit einem Pilotversuch will der Bundesrat mögliche Prozessanpassungen testen, warnt aber vor zu grossen Erwartungen.

«Es ist jedoch festzuhalten, dass sich verspätete Sendungen nicht vermeiden lassen, solange Stimmunterlagen physisch versendet werden und brieflich gestimmt wird», schreibt die Regierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf einen Vorstoss von Nationalrat Andri Silberschmidt (FDP/ZH).

Andri Silberschmidt
FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt. - Keystone

Trotzdem sei er bereit, «im Rahmen eines zeitlich und örtlich befristeten Pilotversuchs unter anderem den Hin- und Rückversand der Stimmunterlagen zu überprüfen und mögliche Prozessanpassungen zu testen».

Silberschmidt schlägt in seinem Postulatstext vor, den Einsatz des Diplomaten-Kuriers und die Ausdehnung der Fristen für den Versand von Abstimmungsunterlagen zu prüfen. Eine allfällige Kostenbeteiligung von Auslandschweizerinnen und -schweizer in abgelegenen Gebieten könne geprüft werden.

Auslandschweizer in 190 Ländern

Aktuell leben in über 190 Ländern und damit verteilt über die ganze Welt rund 780'000 Auslandschweizerinnen und -schweizer. Effektiv in das Stimmregister eingetragen haben sich aktuell rund 210'000 Auslandschweizerinnen und -schweizer.

Bei Wahlen und Abstimmungen melden sich regelmässig Personen, die ihre Abstimmungsunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig erhalten haben oder denen eine rechtzeitige Rücksendung des Stimm- und Wahlmaterials nicht mehr möglich war. Damit konnten sie ihre politischen Rechte faktisch nicht ausüben.

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