Bundesrat will Namen von Covid-Kreditnehmern nicht herausgeben
Der Bundesrat will die Namen der Unternehmen, welche Covid-Kredite beziehen, nicht veröffentlichen. Die Daten unterlägen dem Geschäftsgeheimnis.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Namen der Unternehmen, welche Covid-Kredite beziehen, werden nicht veröffentlicht.
- Das teilte der Bundesrat am Donnerstag mit.
- Der Schutz der Privatsphäre sei höher zu gewichten als das öffentliche Interesse.
Der Bundesrat ist dagegen, die Namen von Unternehmen zu veröffentlichen, die Covid-Kredite bezogen haben. Die Daten unterlägen grundsätzlich dem Geschäftsgeheimnis. Zudem sei der Schutz der Privatsphäre höher zu gewichten als das öffentliche Interesse am Zugang.
Das schreibt die Regierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation von Nationalrätin Isabelle Pasquier-Eichenberger (Grüne/GE).
Bundesrat: Transparenz würde den Unternehmen schaden
Bei voller Transparenz könnte ein Unternehmen aus Sicht des Bundesrats Schaden nehmen. So könnten beispielsweise Mitkonkurrenten oder Kunden erfahren, dass es aufgrund von Liquiditätsengpässen auf Überbrückungskredite angewiesen ist.
Zwar bestehe unbestreitbar ein öffentliches Interesse daran, zu erfahren, wie der Bund seine finanziellen Mittel einsetze. Informationen, welche die Geschäftsverhältnisse zwischen Kunden und Bankinstitute betreffen, würden jedoch in der Schweizer Rechtsordnung als besonders vertraulich erachtet.
Der Bundesrat werde der Forderung nach Transparenz aber insofern nachkommen, dass er Analysen nach Wirtschaftsbranchen veröffentliche, sobald solche vorlägen. Informationen über Anträge, welche durch die Banken abgelehnt wurden, lägen dem Bund aber nicht vor.