Bundesrat will Neuauflage des CO2-Gesetzes bis Ende Jahr
Nach dem Nein des Stimmvolks zum CO2-Gesetz will der Bundesrat an seinen Klimazielen festhalten. Auf neue Abgaben will er aber verzichten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat reagiert auf das Nein des Stimmvolks zum CO2-Gesetz.
- An den Klimazielen will er festhalten, aber keine neuen Abgaben einführen.
- Bis Ende Jahr soll Umweltministerin Simonetta Sommaruga einen Gesetzesvorschlag vorlegen.
Die Revision des geltenden CO2-Gesetzes hat das Stimmvolk Mitte Juni 2021 abgelehnt. Nun hat der Bundesrat über das weitere Vorgehen entschieden. An den klimapolitischen Zielen soll dabei nicht gerüttelt werden: Bis 2030 soll der CO2-Ausstoss gegenüber 1990 halbiert werden. Damit dies erreicht werden kann, soll das UVEK von Bundesrätin Simonette Sommaruga bis Ende Jahr eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Keine neuen Abgaben wie Benzinpreiserhöhung
Die Vorlage soll auf dem geltenden CO2-Gesetz aufbauen. Dieses verlangt vom Bundesrat, dem Parlament «rechtzeitig» für die Zeit nach 2020 Reduktionsziele und Massnahmen zu unterbreiten. Gleichzeitig will der Bundesrat jetzt aber auf diejenigen Massnahmen verzichten, die im Volk auf Ablehnung gestossen sind.
Das heisst insbesondere keine neuen Abgaben vorgesehen sein sollen. Die mögliche Erhöhung des Benzinpreises und generell die Sorge vor steigenden Kosten seien massgeblich für die Ablehnung gewesen. Ziel sei es, eine möglichst breite Basis für die künftige Klimapolitik zu schaffen. Mit einem Mix von bisheriger Lenkungsabgabe, Anreizen und Förderinstrumenten soll dies erreicht werden.
Heizungs-Ersatz, Elektroautos und Biokerosin
Dazu hat der Bundesrat eine Reihe von Eckwerten verabschiedet. Neu sollen Mittel aus bestehenden Klima-Abgaben grundsätzlich jenen Sektoren zugutekommen, aus denen die Mittel stammen. Finanzielle Anreize sollen beispielsweise den Einsatz von Wasserstoff-Lastwagen fördern. Auch die Infrastruktur für Elektroautos soll gefördert werden.
Der Ersatz von Öl- und Gasheizungen soll finanziell unterstützt werden. Die Möglichkeit für Unternehmen, sich von der CO2-Abgabe zu befreien, soll nicht auf einzelne Branchen beschränkt bleiben. Analog zur EU soll im Flugsektor eine Beimischquote von nachhaltigen Treibstoffen, sogenanntem Biokerosin, eingeführt werden.
CO2-Kompensation im Ausland
Noch nicht festgelegt hat der Bundesrat, wie viel CO2 im In- und im Ausland kompensiert werden soll. Jedenfalls soll an der Auslandkompensation festgehalten werden.
Daneben setzt der Bundesrat auf andere Massnahmen ausserhalb des CO2-Gesetzes, die er teilweise bereits verbabschiedet hat. So der Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien und die Stärkung der Versorgungssicherheit.