Bundesrat will nicht mehr für den Schutz vor Lichtemissionen tun
Das Wichtigste in Kürze
- Künstliches Licht in der Nacht beeinträchtigt die Flora und Fauna.
- Trotzdem sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf zum Schutz vor Lichtemissionen.
In der Schweiz wird es auch in der Nacht nie ganz dunkel. Die Lichtemissionen haben sich in den letzten zwanzig Jahren mehr als verdoppelt. Der Bundesrat verzichtet trotzdem auf Gesetzesänderungen zum Schutz der Artenvielfalt.
Zahlreiche Studien zeigten, dass künstliches Licht in der Umwelt die Überlebensfähigkeit von Arten und Lebensgemeinschaften beeinträchtigen könne und zum Tod einer grossen Anzahl von Insekten und Vögeln führe, schreibt er in einem heute Mittwoch veröffentlichten Bericht. Deshalb müssten die Emissionen so weit begrenzt werden, wie dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sei.
Nach Ansicht des Bundesrats gewährleisten die heute geltenden Bestimmungen jedoch einen ausreichenden Schutz der Arten und Lebensräume. Er hat daher beschlossen, auf eine Ergänzung der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) zu verzichten. Die Arbeiten gehen auf einen Postulatsbericht von 2013 zurück. Damals beschloss der Bundesrat, verschiedene Massnahmen zu prüfen, darunter die Anpassung der rechtlichen Grundlagen.