Der Bundesrat will prüfen, ob überschuldete Personen unter bestimmten Bedingungen von ihren Schulden befreit werden könnten.
Ein Mann zeigt die leeren Taschen seiner Jeans.
Ein Mann zeigt die leeren Taschen seiner Jeans. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will Überschuldeten eine zweite Chance bieten.
  • Das Parlament soll eine Schuldenbefreiung solcher Personen prüfen.
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Im Frühjahr hatte der Bundesrat einen Bericht zum Thema Überschuldung vorgelegt. Schon in diesem sprach er sich dafür aus, Betroffenen eine zweite Chance zu geben. Er beantragt dem Parlament, eine entsprechende Motion von Claude Hêche (SP/JU) anzunehmen. Stimmen National- und Ständerat der Motion zu, kann der Bundesrat Gesetzesänderungen ausarbeiten.

Zum einen fordert Hêche mit der Motion, dass Personen, die keine Aussicht auf eine Schuldentilgung haben, eine schnelle Wiedereingliederung in die Wirtschaft ermöglicht wird. Zum anderen soll der Bundesrat prüfen, ob diese Personen unter bestimmten Bedingungen von ihren Schulden befreit werden könnten.

Ein Leben lang gepfändet

Viele Überschuldete würden heute ihr ganzes Leben lang bis auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum gepfändet, schreibt Hêche zu seinem Vorstoss. Sie hätten keine realistische Aussicht darauf, eines Tages ein schuldenfreies Leben zu führen. Die Folgen könnten schwerwiegend sein, insbesondere für Familien. Ausserdem seien sie mit erheblichen Kosten für die öffentliche Hand verbunden.

Hêche weist auf Verfahren in anderen Ländern hin, dank denen sich Betroffene von ihren Schulden befreien können. Diese verschlechterten die Zahlungsmoral nicht. Der Bundesrat ist mit dem Auftrag einverstanden. Er veröffentlichte am Donnerstag den Antrag auf Annahme des Vorstosses ohne Begründung.

Private Nachlassverträge

Im Bericht vom Frühjahr hatte der Bundesrat verschiedene Möglichkeiten für eine erleichterte Schuldensanierung untersucht. Am aussichtsreichsten sind seiner Meinung nach verbindlich erklärte private Nachlassverträge. Ausgehandelte Zahlungspläne würden damit für alle Gläubiger gelten. Dabei ist für den Bundesrat denkbar, dass eine Restschuld gegen den Willen einzelner Gläubiger getilgt wird.

Für Überschuldete mit kleinem oder gar keinem Einkommen würde sich gemäss dem Bericht ein kurzes, begleitetes Rückzahlungsverfahren eignen. Im Gegenzug müsste sich der Schuldner um ein Einkommen und um eine teilweise Rückzahlung der Schulden bemühen.

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