Bundesrat will Stellen am Bundesstrafgericht nicht erhöhen
Der Bundesrat will keine Neuorganisation beim Bundesstrafgericht. Die Stellenprozente seien bereits verdoppelt worden, heisst es in der Stellungnahme.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will die Stellen beim Bundesstrafgericht nicht erhöhen.
- Die Richterstellen in der Berufungskammer seien bereits verdoppelt worden.
- Man will nun abwarten, wie sich dies auf die Geschäftslast auswirkt.
Der Bundesrat hält nichts von den Vorschlägen der Geschäftsprüfungskommissionen zur Neuorganisation des Bundesstrafgerichts. Er will weder die Zahl der Stellen erhöhen, noch ein unabhängiges Berufungs- und Rechtsmittelgericht als zweite Instanz schaffen. Dies teilte der Bundesrat am Dienstag mit.
In seiner Stellungnahme hält er fest, dass das Parlament die Richterstellen in der Berufungskammer bereits von 200 auf 400 Stellenprozente verdoppelt habe. Die Kammer werde deshalb erst Anfang 2023 ihre volle Leistungsfähigkeit erreichen. Der Bundesrat will abwarten, wie sich dies auf die Geschäftslast auswirkt.
Die Berufungskammer hat bereits seit ihrer Betriebsaufnahme im Jahr 2019 mit Problemen zu kämpfen. Die Geschäftsprüfungskommissionen (GKP) von National- und Ständerat hatten deshalb im September verschiedene Massnahmen beantragt. So sollten die Stellen aufgestockt und über eine Gesetzesrevision ein unabhängiges Berufungs- und Rechtsmittelgericht als zweite Instanz geschaffen werden.
Auch im zweiten Punkt sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf. Er ist der Ansicht, «dass die Berufungskammer hinsichtlich Organisationsform und Unabhängigkeit den Anforderungen der Strafprozessordnung entspricht», wie es in der Mitteilung heisst.