Der Bundesrat will die Stiefkindadoption erleichtern und hat eine entsprechende Vernehmlassung zur Änderung des Zivilgesetzbuches eröffnet.
Stiefkindadoption
Die Anpassungen bei der Stiefkindadoption sind Folge der «Ehe für alle» und stellen gleichgeschlechtliche Paare heterosexuellen Partnerschaften gleich. (Symbolbild) - Keystone

Der Bundesrat will die Stiefkindadoption in gewissen Familienkonstellationen erleichtern. Dafür soll die Voraussetzung eines einjährigen Pflegeverhältnisses entfallen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Vernehmlassung zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet, wie er mitteilte. Den Auftrag dazu hatte er vom Parlament erhalten.

Konkret soll die Voraussetzung des einjährigen Pflegeverhältnisses als Adoptionsbedingung für ein Stiefkind entfallen, wenn ein leiblicher Elternteil bereits bei Geburt des Kindes mit dem Adoptionswilligen zusammenlebt. Damit würden der gesellschaftlichen Entwicklung sowie den vielfältigen Familienformen besser Rechnung getragen, schreibt der Bundesrat.

Ausserdem soll die Eignungsabklärung in diesen Fällen vereinfacht und das Adoptionsverfahren möglichst innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden. Am Erfordernis, dass das Paar vor der Stiefkindadoption mindestens drei Jahre zusammengelebt haben muss, soll hingegen festgehalten werden.

Ehe für alle beeinflusst Adoption

Die Anpassungen bei der Stiefkindadoption sind Folge der «Ehe für alle» und stellen gleichgeschlechtliche Paare heterosexuellen Partnerschaften gleich. Es gehe darum, die Interessen des Kindes abzusichern, hatte die damalige Justizministerin Karin Keller-Sutter im Parlament gesagt.

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hielt in ihrer überwiesenen Motion fest: Bleibe es bei der heutigen Voraussetzung, wäre das Kind zwei Jahre lang rechtlich ungenügend geschützt, wenn Pflegeverhältnis und Verfahren eingerechnet werden. Das benachteilige es gegenüber Stiefkindern heterosexueller Paare und könne beim Tod eines Elternteils dramatische Auswirkungen haben.

Die Vernehmlassung zum Vorentwurf zu einer Änderung des ZGB dauert bis zum 17. Oktober. Parallel dazu laufen Arbeiten für eine umfassende Revision des Abstammungsrechts.

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